Vorsicht und gegenseitige Rücksicht

Verkehrsteilnehmer sollten eine Gemeinschaft mit entsprechender Solidarität sein, die gegenseitige Rücksicht übt und dafür die nötige Vorsicht walten lässt. In letzter Konsequenz bedeutet dies, Schaden für sich und andere zu vermeiden.

Vorsicht und Rücksicht verlangen ein bewusstes Fahrverhalten und aufmerksame Verkehrsbeobachtung, um Schreckzeiten zu reduzieren und um auf unvorhergesehene Verkehrssituationen reagieren zu können.

Während des Berufsverkehrs ist es ratsam, rechtzeitig loszufahren. Wer zu spät unterwegs ist, sollte dies nicht durch den Tritt aufs Gaspedal kompensieren. So kann es nicht sein, dass das Nichtbeachten einer roten Fußgängerampel damit entschuldigt werden kann, unbedingt schnell die Arbeitsstelle erreichen zu wollen. Mit diesem Argument ist auch schon eine festgestellte Geschwindigkeit von 120 Kilometern pro Stunde innerorts zu rechfertigen versucht worden. Gegenseitige Rücksicht bedeutet auch, an den vorgeschriebenen Stellen den Blinker zu betätigen, damit sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können. Unter den Begriff Vorsicht fällt auch, Gefahren nicht selbst zu erzeugen, beispielsweise durch die Bedienung des Radios oder das Anzünden von Zigaretten.

Auch auf gestikulierende und emotional geführte Gespräche mit Insassen sollte bei starkem Verkehrsaufkommen verzichtet werden.

Das rechtzeitige Einschalten der Beleuchtung bei leichter Dämmerung, Regen, Dunst, und in Waldgebieten trägt zur Eigensicherung, zum Gesehenwerden und dem Vorbeugen von Unfällen bei. Nicht umsonst ist die Beleuchtung in nordischen Länden auch am Tag wegen der großen Waldgebiete vorgeschrieben.

Auch die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Jung und Alt soll nicht unerwähnt bleiben. Alte waren auch mal jung in ihrem Fahrverhalten, und Junge sollten das Älterwerden auch akzeptieren. Bei allgemeiner Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht, den Grundregeln des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung, entwickeln wir uns vielleicht zu einer stressfreieren Verkehrsgemeinschaft. Die Polizei Wittlich wird in Zukunft turnusgemäß verkehrsrechtliche Bestimmungen veröffentlichen, die entweder wenig bekannt sind, oder durch Verhaltensautomatismen nicht beachtet werden. Zum Schluss: Lächeln Sie mal beim Fahren, sie werden über die positive Wirkung verblüfft sein. noj/dr

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