Zu Fuß oder gar nicht

Wer zu faul ist, zu Fuß den Wittlicher Rollkopf zu ersteigen, der sollte im Tal bleiben. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum jemand ohne größere Gebrechen am Bewegungsapparat mit dem Auto verbotenerweise über die Feldwege rauschen muss.

Vielleicht müssen es ja auch nicht gerade sieben Kisten Bier sein, die zur Fete am illegalen Lagerfeuer auf die Wiesen über der Stadt gekarrt werden müssen. Und vom Recht, seinen Hamburger mit postkartenmäßiger Aussicht über die Stadt im eigenen Wagen verspeisen zu können, habe ich auch noch nichts gehört. Nach wie vor gilt: Wer sein Essen und Trinken im Schweiße seines Angesichts getragen hat, weiß Speis und Trank um so mehr zu schätzen. Falls ein Fußmarsch der romantischen Stimmung zu sehr schaden sollte, kann es mit der Romantik nicht weit her gewesen ein, weiß ich aus eigener Erfahrung. Dass der Rollkopf als wichtiges Naherholungsgebiet jedermann und jederzeit zugänglich sein muss, steht außer Frage. Dass dabei jedoch Spielregeln gelten und diese einzuhalten sind, gilt ebenso. Warum der Ortsbeirat Lüxem, die Verletzung der Regeln wohl wissend, den Wunsch der zeitweise genervten Anlieger und der Landpächter nicht entspricht, kann mir wohl niemand so richtig erklären. Schließlich würde dem illegalen Treiben Einhalt geboten und niemand in seinem Wunsch nach Erholung beeinträchtigt, sagt euer Kniebundhosen tragender

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