Knipsen auch vom Fahrrad

Auch in Trier hat Google für Street View bereits etliche Straßenzüge abfotografiert. Um auch Fußgängerzonen ablichten zu können, in denen Autos verboten sind, hat Google ein spezielles Fahrrad entwickelt.

Trier. (woc) Wenn Google Street View schon das Fotografieren in den Straßen nicht verboten werden könne, dann solle der Internetriese dafür bitteschön wenigstens zur Kasse gebeten werden, hatte der Trierer Stadtrat im März beschlossen. Doch eine Sondergebühr zu erheben, weil Google das öffentliche Trierer Straßennetz nicht als Verkehrsweg, sondern für kommerzielle Zwecke nutze, ist rechtlich nicht möglich, teilte Oberbürgermeister Klaus Jensen nach einer Prüfung durch das städtische Rechtsamt und in Absprache mit anderen Städten, die ebenfalls Sondergebühren erheben wollten, mit.

Und auch eine andere Idee, mit der die Trierer Kommunalpolitiker Google ausbremsen wollten, wird wohl nicht fruchten: Um mit seinen speziellen Kamera-Autos die Fußgänger-Zone abzufotografieren, würde Google eine Sondergenehmigung der Stadtverwaltung benötigen. Denn die Fußgängerzone ist für Autos generell gesperrt. "Deswegen haben wir bislang auch in keiner deutschen Stadt Aufnahmen von Fußgängerzonen gemacht", erklärt Google-Sprecher Stefan Keuchel auf TV-Anfrage. Doch selbst wenn die Städte Google die Kamera-Fahrt durch ihre Fußgängerzonen verwehren würden: "Wir haben bereits ein spezielles Fahrrad, ein so genanntes Trike, entwickelt, an das unsere Kameras angebracht werden können", sagt Keuchel.

Formular auch auf Trierer Homepage



Fahrräder seien in Fußgängerzonen nicht verboten. Ob und wann das Kamera-Fahrrad in welcher Fußgängerzone zum Einsatz komme, stehe allerdings noch nicht fest.

Das Formular, mit dem Anwohner die Unkenntlichmachung ihrer Häuser bei Google beantragen, kann auch auf der Homepage der Stadt Trier heruntergeladen werden.

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