Mammut-Prozess gegen Trierer endet mit Freispruch

Mit einem Freispruch für den Angeklagten ist vor dem Landgericht Trier nach 15 Monaten ein Mammut-Vergewaltigungsprozess zu Ende gegangen. Den Steuerzahler kostet der Prozess mehrere 10 000 Euro.

Trier. Saß ein 43 Jahre alter Mann aus Trier 387 Tage unschuldig hinter Gittern? Der Prozess gegen den Selbstständigen endete jetzt nach knapp 15 Monaten und 33 Verhandlungstagen jedenfalls mit einem Freispruch. Hauptgrund: Es gebe erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers, sagt Gerichtssprecher Günther Köhler.

Das mutmaßliche Opfer ist die inzwischen geschiedene Ehefrau des Angeklagten. Der 43-Jährige soll die 22 Jahre jüngere Frau nach der Hochzeit 2005 in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt, mehrfach geschlagen und vergewaltigt haben. Schwere Vorwürfe, die der Angeklagte stets bestritten hatte. Der Trierer warf im Gegenzug seiner Ex-Frau, einer Osteuropäerin, vor, ihn nur geheiratet zu haben, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Als die Vorwürfe im April 2006 bekannt wurden, flüchtete der Mann. Er habe sich geschämt, sagt er später zur Begründung. Mitte Dezember wurde er festgenommen, saß knapp 15 Monate in Untersuchungshaft. Als der Vergewaltigungsprozess gegen ihn bereits ein halbes Jahr lief, wurde der Haftbefehl gegen ihn im Januar aufgehoben - mangels hinreichenden Tatverdachts. Da war bereits absehbar, dass es zu einer Verurteilung schwerlich reichen würde. Es vergingen aber weitere sieben Monate bis zum Freispruch - und der ist noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise legt die Staatsanwaltschaft noch Revision ein.

Erlangt das Urteil Rechtskraft, wird's teuer - für die Staatskasse und damit den Steuerzahler. Denn der 43-jährige Trierer bekommt pro Tag Untersuchungshaft 25 Euro (siehe Stichwort). Macht 9675 Euro für 387 Tage Haft. Hinzu kommt das Honorar seines Verteidigers Hartmut Diesel: geschätzt über 10 000 Euro.

"Viel Geld gekostet" (Diesel) hat auch eine andere Maßnahme: Das mutmaßliche Opfer, die Ex-Ehefrau, wurde schon vor Jahren in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen. Was daraus nach dem Freispruch wird, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen.

Stichwort Wer zu unrecht hinter Gittern gesessen hat, bekommt dafür Haftentschädigung. Das ist gesetzlich geregelt. Ebenso wie die Höhe der Entschädigung: Für jeden angebrochenen Tag Haft gibt's 25 Euro. Der Betrag kann sich verringern, wenn etwa Verpflegungskosten abgezogen werden. Er kann sich aber auch erhöhen, wenn der Betroffene nachweist, dass ihm ein größerer Schaden entstanden ist. (sey)

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