Lexikon: Das politische System Deutschlands
Berlin · Die Bundesrepublik ist gemäß ihres Grundgesetzes eine parlamentarische Demokratie mit einem bundesstaatlichen Aufbau.
Basis ist das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Der Staatsaufbau sieht vereinfacht ausgedrückt folgendermaßen aus: Das Volk bestimmt in direkter, geheimer, freier und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre die Abgeordneten des Bundestags, der sich vor allem um Gesetzgebung und Kontrolle der Regierungsarbeit kümmert und den Bundeshaushalt verabschiedet. Der Bundestag wählt den Regierungschef (Bundeskanzler). Eine Direktwahl des Bundeskanzlers durch die Bürger ist nicht vorgesehen. Umgekehrt kann der Bundeskanzler seitens des Bundestags nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden.
Der Bundeskanzler schlägt die Bundesminister vor, die vom Bundespräsidenten ernannt werden, und steht der Bundesregierung vor. Der Bundespräsident wiederum hat repräsentative Aufgaben inne, er wird alle fünf Jahre von einer Bundesversammlung gewählt.
Dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik trägt die Machtposition der Bundesländer Rechnung: Jedes der 16 Bundesländer verfügt über ein eigenes Landesparlament (Landtag) und eigene Landesregierung. Diese entsenden eigene Vertreter in den Bundesrat, der zusammen mit dem Bundestag die Legislative der Bundesrepublik bildet. Die Länder sind bei Gesetzesprojekten, die die Belange der Länder berühren, beteiligt.
Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht. An das Gericht kann sich jeder Deutsche wenden. Es ist zudem das einzige staatliche Organ, das ein Parteienverbot aussprechen kann.
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Der Bundestag
Die Bundesregierung
Der Bundesrat
Das Bundesverfassungsgericht
Wikipedia: Das politische System
Deutsche Welle: Das politische System Deutschlands