Staatsakt: Ausdruck höchster Würdigung

Berlin (dpa) · Staatsakte sind seit Jahrhunderten Ausdruck höchster Würdigung von Persönlichkeiten oder Ereignissen. Um dem Anlass Gewicht zu verleihen, richtet der Staat eine aufwendige Feier aus.

Dazu gehört ein festlicher Rahmen mit geladenen Gästen, Wappen- und Fahnen-Dekoration sowie Nationalhymne und einer Rede des Staatsoberhaupts.

Angeordnet werden Staatsakte durch den Bundespräsidenten. Für die Organisation ist das Bundesinnenministerium zuständig. Am häufigsten ist der Trauerstaatsakt - meist zu Ehren verstorbener Politiker. So wurden 2006 Altbundespräsident Johannes Rau und der ehemalige Bundestagspräsident Rainer Barzel geehrt. Im Januar 2005 würdigte Deutschland mit einem Staatsakt die Opfer der Tsunami-Katastrophe in Asien.

Staatsakte aus Anlass bestimmter Ereignisse gab es in der Bundesrepublik bislang fünfmal: Zum 25. Geburtstag des Grundgesetzes im Mai 1974, zum 40-jährigen Bestehen der Bundesrepublik 1989, zur Feier der deutschen Einheit im Oktober 1990, zum 50. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1995 sowie zum 50-jährigen Bestehen der Bundesrepublik vier Jahre später.

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