Bei Randale sieben Tage hinter Gitter

MAINZ. (win) Rasterfahndung, Lauschangriff und bis zu sieben Tage vorbeugende Haft: Mit dem neuen Polizeigesetz, das heute der Mainzer Landtag verabschiedet, erhalten die Ordnungshüter zwar mehr Rechte. Doch Innenminister Zuber musste vorher erhebliche Abstriche machen.

Mehr Befugnisse zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und zur verdeckten Informationsbeschaffung soll das neue Polizeigesetz Fahndern und Ermittlern einräumen. Doch nach heftigem Ringen vor allem mit den Datenschützern mussten Innenminister Walter Zuber (SPD) und die SPD/FDP-Koalition in etlichen Punkten zurückrudern oder nachbessern. Landesdatenschutzbeauftragter Walter Rudolf hatte Anfang Januar erklärt, dass er das ganze Gesetz für überflüssig halte. Der mehrfach korrigierte Gesetzentwurf, für den nun auch die CDU-Opposition Zustimmung signalisierte, sieht unter anderem vor, dass so genannte Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum erleichtert werden. Ermöglicht wird die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten auf öffentlichen Plätzen. Rasterfahndung soll künftig nicht nur gegen Terroristen, sondern auch vorbeugend zum Kampf gegen Schwerkriminalität eingesetzt werden. Bis zu sieben Tage statt bisher 24 Stunden können Verdächtige mit richterlicher Zustimmung etwa bei befürchteter Randale festgesetzt werden, um eine Straftat zu verhindern. Festgeschrieben wird die polizeiliche Beobachtung, die als verdeckte Gefahrenabwehr der internen Information dienen soll. Zum Schutz vor gewalttätigen häuslichen Partnern kann die Polizei nicht nur Platzverweise, sondern auch ein Näherungs- und Kontaktverbot verhängen. Nach Protest der Datenschützer wurden das vorbeugende Abhören von Telefonen und geplante Lockerungen beim Lausch- oder Spähangriff wieder gestrichen. Auch der Schutz von Berufs- und Amtsgeheimnisträgern wie Ärzte, Anwälte, Pfarrer oder Journalisten vor Telefonüberwachung blieb entgegen ursprünglichen Vorgaben unangetastet. Vor wenigen Tagen verständigten sich die Koalition zudem darauf, dass es in Rheinland-Pfalz keine Dauerkontrollstellen an Autobahnen wie in Bayern geben soll. Auch bei der Informationspflicht gegenüber den Betroffenen einer verdeckten Überwachung musste nachgebessert werden.

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