EU stärkt Recht von Autofahrern

TRIER. (sas) EU und Justiz haben die Rechte von Autofahrern gestärkt: Demnach kann ein Deutscher nach einem Unfall im Ausland die ausländische Versicherung des Unfallgegners am Heimatort verklagen. Allerdings will die EU festlegen, dass allein Recht und Schadenersatzansprüche des Unfalllandes gelten.

Die Situation nach einem Verkehrsunfall im Ausland ist problematischer als nach einem Unfall in Deutschland. Immerhin über 500 000 Fälle mit deutschen Betroffenen müssen jährlich geklärt werden. Dabei hat die EU in der "5. Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Versicherung (KFZ)" aus dem Juni 2005 jedem Unfallopfer die Möglichkeit eingeräumt, gegen die Versicherung des Unfallgegners im eigenen Land vorzugehen. Und auch das Oberlandesgericht Köln hat sich jüngst gegen die allgemeine Juristen-Meinung gestellt, wonach Unfall-Klagen nur vor Gerichten im Ausland möglich sind (Az. 16 U 36/05). Begründung: Laut EU-Regelungen ist die "gegenüber dem Versicherer schwächere Partei" zu stärken. Hierzu gehöre auch ein Unfallopfer, das beim Unfall im Ausland besonders schutzbedürftig sei. "Auch wenn 90 Prozent aller Schadensfälle außergerichtlich geklärt werden können, so hat sich in diesem Bereich doch etwas bewegt", sagt Willi Rothley, SPD-Europa-Abgeordneter und Initiator der 5. KFZ-Richtlinie, bei den EU-Verkehrsrechtstagen an der europäischen Rechtsakademie in Trier. Rund 260 Juristen und Experten aus den 25 EU-Staaten treffen sich, um unter dem Vorsitz von Rothley im Institut für EU-Verkehrsrecht Empfehlungen an Brüssel zu geben. Schon 2000 hatte der Rechtsanwalt die 4. KFZ-Richtlinie auf Beschluss der Experten initiiert, wonach die 1500 europäischen Versicherer in jedem EU-Land ein Regulierungsbüro stellen müssen, damit Schäden unbürokratisch geklärt werden. "In der Praxis funktioniert das hervorragend, innerhalb von drei Monaten muss es ein Angebot der Versicherung geben. Dinge, die vorher Jahre gedauert haben, werden schnell abgewickelt", sagt Rothley. Doch dabei wird der Schaden ausschließlich nach dem Recht des Unfalllandes abgewickelt. Dort werden aber meist geringere Schadenersatzbeträge gezahlt als in Deutschland. Die EU-Kommission will das Unfallland-Prinzip mit ihrer "Rom-II-Verordnung" festschreiben. Danach würden deutsche Opfer vielfach schlechter davonkommen, als wenn sie nach deutschem Recht entschädigt würden. Das EU-Parlament dagegen will nur das Recht des Opferlandes berücksichtigen - nach dem Motto: nicht reicher oder ärmer als zu Hause. Rothley: "Weil das Parlament Mitbestimmungsrecht hat, sehen wir gute Chancen dafür bis Mitte 2006."

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