Elterngeld: Viele Fragen noch offen

TRIER. (wie) Ratlose Eltern: Das neue Elterngeld sorgt für jede Menge Fragen bei den Jugendämtern. Doch oft können auch die nicht weiterhelfen – noch immer fehlt es den Ämtern an Informationen aus Berlin. Eine Antragsflut ist bislang ausgeblieben.

In den Jugendämtern der Region herrscht derzeit Dauerstress. Grund: das neue Elterngeld. Viele Eltern wissen so gut wie gar nichts über die finanzielle Unterstützung, die es seit Januar gibt. Wo muss sie beantragt werden? Wie errechnet sich der Nettolohn? Es gebe derzeit viele telefonische Anfragen, heißt es aus den Kreisverwaltungen Bitburg-Prüm und Trier-Saarburg. Doch nicht jede Frage können die Jugendamtsmitarbeiter aus dem Stegreif beantworten. Sie müssen sich erst einmal in das neue Gesetz einarbeiten. 170 Seiten stark ist der Leitfaden dazu. Außerdem müssen die Mitarbeiter sich in eine neue Software zur Bearbeitung der Anträge einarbeiten. Das alles sei "sehr zeitintensiv", sagt ein Sprecher des Trierer Rathauses. Zwei Anträge auf Elterngeld sind dort genau wie in Bitburg-Prüm bislang eingegangen, in Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg ist es jeweils einer. Doch in den Verwaltungen ist man sich sicher: Die große Antragsflut kommt noch. Hier Antworten auf Fragen zum Elterngeld:Wo beantrage ich Elterngeld?

Bei den Jugendämtern der Kreisverwaltungen (in Trier bei der Stadtverwaltung). Die Antragsformulare werden in der Regel zwei Wochen nach der Geburt vom Mainzer Familienministerium zugeschickt.

Muss das Elterngeld sofort nach der Geburt beantragt werden?

Nein.

Ist Elterngeld sozialversicherungspflichtig?

Pflichtversicherte brauchen, während sie Elterngeld bekommen, keine Beiträge zu zahlen.

Ändert sich etwas am Kindergeld?

Nein. Das Kindergeld wird weiter einkommensunabhängig (154 Euro pro Kind) gezahlt.

Darf man trotz Elterngeldes arbeiten?

Bis zu 30 Stunden in der Woche sind erlaubt.

Ist Elterngeld einkommenssteuerpflichtig?

Nein. Es gilt aber als zusätzliches Einkommen und wird zur Berechnung des individuellen Einkommenssteuersatzes herangezogen.

Wonach berechnet sich das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohnes (maximal 1800 Euro). Der Nettolohn ergibt sich nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge sowie einem Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro. Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden nicht berücksichtigt.

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