Gesundheit: Was ab Januar teurer wird

TRIER. (wie) Praxisgebühr, Zuzahlungen, Leistungskürzungen: In wenigen Tagen tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Für Patienten wird sich einiges ändern. Der TV erklärt, was auf die Versicherten zukommt.

Wer ab Januar zum Arzt geht, sollte den Geldbeutel nicht vergessen. Zehn Euro Praxisgebühr werden dann nämlich fällig. Bei Medikamenten steigen die Zuzahlungen: Fünf Euro pro Mittel sind fällig. Die Änderungen im Einzelnen: PRAXISGEBÜHR: Beim Besuch eines Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes ist beim ersten Besuch im Quartal eine Gebühr von zehn Euro fällig. Geht man im Quartal öfter zu diesem Arzt, braucht man die Gebühr nicht wieder zu bezahlen. Überweist der Hausarzt zum Facharzt, entfallen die zehn Euro. Ausgenommen von der Gebühr sind Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen. HEILMITTEL: Werden Massagen oder Physiotherapien verschrieben, müssen die Versicherten pro Rezept zehn Euro plus zehn Prozent der Gesamtkosten tragen. HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE: Bei häuslicher Krankenpflege müssen maximal 28 Tage lang jeweils zehn Euro, also höchstens 280 Euro zugezahlt werden. Bei Schwangerschaft und nach der Geburt entfällt die Zuzahlung für Krankenpflege. HILFSMITTEL: Wer zum Beispiel ein Hörgerät oder einen Rollstuhl benötigt, muss zehn Prozent, mindestens jedoch fünf Euro, höchstens aber zehn Euro zuzahlen. KRANKENHAUS-AUFENTHALT: Bei stationären Aufenthalten in Kliniken oder Kurzentren müssen pro Tag zehn Euro gezahlt werden. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage begrenzt, maximal werden 280 Euro im Jahr fällig.BRILLEN: Für Sehhilfen gibt es keine Zuschüsse der Kassen mehr. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie schwer Sehbehinderte. Fahrtkosten: Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden ohne zwingende medizinische Gründe nicht mehr von den Kassen übernommen. ARZNEIMITTEL: Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nicht mehr übernommen, außer für Kinder bis zwölf Jahre, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie zur Behandlung schwer wiegender Erkrankungen. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen alle Erwachsenen grundsätzlich zehn Prozent des Verkaufspreises, mindestens fünf Euro, höchstens jedoch zehn Euro zuzahlen. Die Zuzahlungen dürfen nicht teurer sein als das Mittel selbst. Das bedeutet: Alle Präparate, die günstiger als fünf Euro sind, müssen komplett selbst gezahlt werden. Sterbe- und Entbindungsgeld werden komplett gestrichen. Sofern Sterilisation nicht medizinisch notwendig ist, muss diese von den Versicherten selbst bezahlt werden. Bei künstlicher Befruchtung werden nur noch drei Versuche von der Kasse jeweils zur Hälfte bezahlt. KOMMENTAR SEITE 2 GELD UND MARKT SEITE 7

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