Jetzt handeln: Wer schenkt, spart Steuern

TRIER. (sas) Endspurt für die vorweggenommene Erbfolge: Wer noch zu Lebzeiten Vermögen überträgt, kann viel Geld sparen. Doch lukrativen Finanz-Modellen und Immobilien-Schenkungen droht das Aus. Denn die Erbschaftssteuerregeln werden wahrscheinlich in Kürze verschärft.

Des einen Leid, des Fiskus´ Freud: Jedes Jahr nimmt der Staat über die Erbschaftssteuer rund drei Milliarden Euro ein. Dabei werden „mehr als die Hälfte aller anfallenden Erbschaftssteuern völlig unnötig entrichtet“, sagt Hartmut Mohr, Vize-Präsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in Nürnberg. Denn wer umsichtig plane und die steuerlichen Vorschriften besser kenne, könne einen Steuerbescheid wenn nicht vermeiden, so doch zumindest reduzieren. So bleibt Ehegatten ein Freibetrag von 307 000 Euro und den Kindern einer von 205 000 Euro bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten – und das alle zehn Jahre aufs Neue. „Für alle, die Grundbesitz haben und die Freibeträge ausgeschöpft haben, ist eine Übertragung attraktiv“, sagt Thomas Steinhauer von der Notarkammer Koblenz, die auch für die Region Trier zuständig ist. Das Potenzial ist immens. Laut Schätzungen werden in den kommenden Jahren rund 15 Millionen Haushalte Vermögenswerte von rund zwei Billionen Euro – eine zwei mit zwölf Nullen – erben. Dabei sind die rechtlichen Grundlagen für den Erhalt von größeren Vermögen unsicherer denn je: So gibt es eine Initiative von Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zum Stopfen von Erbschaftssteuer-Schlupflöchern sowie Vorschläge im Bundesrat zur Verschärfung der Nachlasssteuer. Darüber hinaus plant die Bundesregierung zum 1. Januar 2006 ein neues Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. Und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe steht noch aus in der Frage, ob die günstigere Bewertung von Unternehmen und Immobilien im Vergleich zu Wertpapieren und Sparguthaben verfassungswidrig ist.

„Wie das Gericht entscheiden wird, ist unklar. Spannend wird nur die Frage, von wann an eine neue Regel gilt ob ob man bereits im Vorgriff der Entscheidung etwas tun soll“, sagt der Steuerrechtler Norbert Giseler von der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds. Klar ist, der Gesetzgeber wird ein Urteil zum Anlass nehmen (müssen), die Privilegien für Häuser und Betriebe einzuschränken. „Bei diesem Ausblick ist rechtzeitiges Gegensteuern angesagt, nicht erst nach dem Richterspruch“, ist Rechtsanwalt und Buchautor Helmut Schuhmann überzeugt.

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