Staatsanwalt prüft

TRIER. (fcg) Die Staatsanwaltschaft Trier prüft derzeit die vom Trierischen Volksfreund geschilderten Sachverhalte in Bezug auf die Millionenverluste des Parkhauses Ostallee in Trier. Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Verantwortlichen der Stadtwerke Trier hätten sich bislang allerdings nicht ergeben, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos mit.

Die Staatsanwaltschaft wertet nach Roos' Angaben Akten eines Zivilrechtsstreits aus, der beim Landgericht Trier verhandelt und mit einem Vergleich abgeschlossen worden sei. Erst nach Abschluss der Auswertung könne entschieden werden, "ob die Einleitung von Ermittlungen geboten ist oder nicht". Nach Ansicht des Leitenden Oberstaatsanwalts begründet ein Missmanagement von Verantwortlichen "einen Anfangsverdacht einer Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch gerade nicht. Hinzu kommen muss eine vorsätzliche Schädigung des betreuten Vermögens". Für Vorsatz gebe es jedoch "keine hinreichenden Anhaltspunkte". Unterdessen dringt die SPD-Stadtratsfraktion auf die Einberufung einer nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtrates zum Thema Parkhäuser-Verluste. Oberbürgermeister Helmut Schröer solle als Aufsichtsrats-Chef der Stadtwerke dezidierte Informationen liefern.

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