Straßenbau: Höhere Kosten für Anlieger

TRIER. (wie/sw) Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) gegen die Stadt Saarburg sorgt derzeit für Unruhe: Weil die Richter das Erheben von so genannten wiederkehrenden Beiträgen für Straßenausbau von Bürgern erschweren, befürchten Kommunen Ausfälle in Millionen-Höhe und eine höhere Bela-stung der Anwohner.

Die Koblenzer Richter haben die Stadt Saarburg in der zweiten Instanz deutlich abgewatscht: Die über einen bestimmten Zeitraum jährlich kassierten wiederkehrenden Beiträge dürften nur von den Anwohnern verlangt werden, die auch tatsächlich einen "Sondervorteil" von dem entsprechenden Straßenausbau hätten. Geklagt hatte eine Grundstücksbesitzerin, weil sie einmal 190,96 und zum anderen 231 Mark für den Ausbau einer Straße in ihrem Stadtteil bezahlen sollte, obwohl die Straße auf der anderen Seite ihres Wohngebietes verläuft. Den betreffenden Kommunen drohten Millionen-Verluste, weil sie ohne die Bürger-Anteile keine Straßen ausbessern könnten, glaubt Gert Thielmann, Referent beim rheinland-pfälzischen Städte- und Gemeindebund und Anwalt der Stadt Saarburg in dem OVG-Verfahren. Es drohe "Flickwerk" und die Aufträge an die örtliche Bauwirtschaft gingen zurück. In Saarburg wurden als Konsequenz die Erneuerung einer Straße und der Beleuchtung in einem Stadtteil erst einmal zurück gestellt. Ein Umstellen auf so genannte Einmalbeiträge, bei denen nur die Bürger einmalig zur Kasse gebeten werden, die in der betreffenden Straße wohnen, sei auch nicht ohne weiteres möglich, so Thielmann. "Außerdem werden die Bürger durch Einmalbeiträge viel höher belastet. Für den Ausbau der Straße vor ihrer Haustür müssen sie oft einige tausend Euro hinblättern." Genau aus diesem Grund hätten sich viele Gemeinden für wiederkehrende Beiträge entschieden, bei denen die Kosten solidarisch auf mehrere Anlieger umgelegt werden. Der Einzelne bezahle oft unter 100 Euro, so Thielmann. Doch für diese Kommunen besteht nun eine Rechtsunsicherheit. Kassieren sie die Beiträge weiter wie bisher, könnte es sein, dass die Richter die Satzung kassieren. Der Städte- und Gemeindebund fordert: Das Kommunalabgabengesetz muss geändert werden. Das Mainzer Innenministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, wie wiederkehrende Beiträge weiterhin erhoben werden können. Das Gutachten soll bis zum Sommer vorliegen. Bis dahin sollen die betreffenden Kommunen wie bisher verfahren, rät das Ministerium.

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