Tempo-Sünder Rauen scheitert vor Gericht

WITTLICH. (sey) Der Salmtaler CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Rauen (61) ist vor dem Wittlicher Amtsgericht mit seinem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rasens gescheitert. Wird das Urteil rechtskräftig, ist der mehrfach "geblitzte" Politiker seinen Führerschein wohl los. Rauens Flensburger Konto ist randvoll.

So langsam wird es eng für den in den letzten fünf Jahren acht Mal in eine Radarfalle getappten Salmtaler Bundestagsabgeordneten Peter Rauen. Exakt elf Minuten benötigte gestern Nachmittag der Wittlicher Verkehrsrichter Stefan Ehses. Dann stand sein Urteil fest. Der 61-jährige CDU-Parlamentarier muss einen 55-Euro-Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens zahlen. Rauen war Mitte Juni auf der Autobahn A 60 bei Altrich (Kreis Bernkastel-Wittlich) mit Tempo 83 statt der erlaubten 60 Kilometer pro Stunde geblitzt worden. Gegen den Bescheid hatte der Politiker Einspruch erhoben. Rauens Anwalt bezweifelte die gemessene Geschwindigkeit, weil das Radargerät nicht im vorgeschriebenen Winkel ausgerichtet gewesen sei. Dem widersprach in der Verhandlung allerdings einer der Polizisten: "Alles genau nach Bedienungsanleitung aufgebaut." Pech für Rauen, der selbst gestern nicht anwesend war. Das Radargerät sei einwandfrei montiert gewesen, schlussfolgerte der Wittlicher Verkehrsrichter, der Bußgeldbescheid gehe von daher in Ordnung. Die 55 Euro dürften den CDU-Bundestagsabgeordneten nur wenig schmerzen. Eher schon der eine Punkt in Flensburg, der damit verbunden ist. Denn bereits jetzt ist Peter Rauens Verkehrssünderkonto mit 20 Punkten randvoll. Sechs Eintragungen seit Dezember 2001 listete Richter Stefan Ehses auf: Mal fuhr Rauen "nur" 26 Kilometer pro Stunde zu schnell, mal satte 72. Dass der Salmtaler seinen Führerschein noch nicht los ist, liegt am Punktestand seines zweiten Kontos beim örtlichen Straßenverkehrsamt (TV vom 13. September). Wer als Verkehrssünder an einem freiwilligen Aufbauseminar teilnimmt, bekommt bis zu vier Punkte erlassen. Das aber muss von der Verkehrsbehörde nicht nach Flensburg gemeldet werden. Mitte Januar muss sich Peter Rauen noch einmal vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Auch dort hat der Christdemokrat gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rasens (150 Euro und drei Punkte) Einspruch eingelegt. Er war auf der Bonner Stadtautobahn mit 111 statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde geblitzt worden. Weil Rauen in dem Bonner Verfahren zunächst angegeben hatte, sein Sohn und nicht er habe hinter dem Lenkrad gesessen, läuft gegen den 61-Jährigen auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung. Gegen das Wittlicher Urteil kann Peter Rauen Rechtsbeschwerde einlegen. Bis es rechtskräftig ist, können also noch einige Monate vergehen.

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