Todesfahrer seit fünf Jahren unentdeckt

TRIER. (red/dpa) Die Nachricht schockte die Region: Vor fünf Jahren verursachte ein Raser auf der B 51 bei Olzheim (Kreis Bitburg-Prüm) einen Unfall, der drei Menschen das Leben kostete. Der Fahrer flüchtete - und ist bis heute nicht ermittelt. Nächste Woche verjährt der Fall. Das Problem Raserei bleibt weiter aktuell.

19. September 1998: Ein Porsche überholt auf der B 51 bei Olzheim ein niederländisches Wohnwagen-Gespann und streift dabei einen entgegenkommenden Mercedes aus der Eifel. Dessen Fahrer verliert die Kontrolle und kollidiert mit dem Wagen der Urlauber. Im Mercedes sterben zwei junge Brüder, auch der holländische Fahrer ist auf der Stelle tot. Die Fahndung nach dem flüchtigen Raser - eine der größten, die Rheinland-Pfalz je erlebt hat - blieb bis heute ohne Erfolg. Die Zeit läuft: Kommende Woche verjährt die Tat. Findet die Polizei den Täter am 20. September, muss sie ihn laufen lassen. Die Ermittler setzen nun noch einmal verstärkt auf die Medien und hoffen auf "Kommissar Zufall". Heute um 22.55 Uhr berichtet etwa RTL II über den Fall.Das Thema Raserei erregt immer wieder die Gemüter. Gerade wieder machte ein Fall aus Karlsruhe Schlagzeilen, bei dem ein flüchtiger Drängler den Tod einer 21-Jährigen und ihres Kindes verursachte. Inzwischen ist ein Tatverdächtiger ermittelt. Sowohl Drängeln als auch notorisches Linksfahren sind nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) verkehrswidrig. Laut ADAC-Jurist Markus Schäpe wird zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden - weniger als die Hälfte des Tachowertes in Metern - bei mehr als 130 Kilometern pro Stunde mit bis zu 150 Euro Geldbuße bestraft. Dazu seien vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot möglich. Handele es sich um Nötigung, weil etwa das Betätigen der Lichthupe dazu kommt, sei ein Straftatbestand erfüllt, der ein Gerichtsverfahren erfordert. Hier drohen laut Schäpe die Einbehaltung des Führerscheins sowie Geldstrafen. Auch Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot können mit bis zu 50 Euro Bußgeld belangt werden, in schweren Fällen sind auch hier Verfahren wegen Nötigung möglich. Derzeit werden härtere Strafen für Verkehrssünder diskutiert. Bei "extremen Rasern" begrüßt Medienberichten zufolge selbst der ADAC einen solchen Schritt. Das immer wieder - etwa von den Grünen - geforderte Tempolimit auf Autobahnen lehnt der ADAC dagegen ab: Die vereinzelten Raser würde auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht abschrecken. Zudem zeigten Beispiele aus anderen Ländern, dass ein Tempolimit die Sicherheit nicht erhöhe.

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