Zahnersatz: Für viele wird es teurer

TRIER. (wie) Trotz Beitragssenkungen bei den gesetzlichen Krankenkassen werden viele Versicherte ab 1. Juli mehr zahlen müssen. Weil Arbeitgeber aus der Mitfinanzierung von Zahnersatz und Krankengeld aussteigen, müssen Versicherte diesen Anteil übernehmen.

Die gute Nachricht: Die Beiträge der gesetzlichen Kassen sinken ab 1. Juli um 0,9 Prozent. Die schlechte: Trotzdem zahlen viele Versicherte mehr. Sie müssen nämlich 0,5 Prozent vom Bruttolohn für Krankengeld und 0,4 Prozent für Zahnersatz bezahlen. Während allerdings die Arbeitgeber weiterhin die Hälfte der Krankenkassenbeiträge übernehmen, müssen die Versicherten bei Krankengeld und Zahnersatz den bisherigen Anteil der Arbeitgeber übernehmen. Hintergrund: Die Lohnnebenkosten sollen gesenkt werden, allein in diesem Jahr um 2,3 Milliarden Euro. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2500 Euro und einem durchschnittlichen Beitragssatz von 14 Prozent bezahlt der Versicherte genau wie der Arbeitgeber nach der Senkung um 0,9 Prozent statt wie bislang 175 Euro Krankenkassenbeitrag nur 163,50 Euro. Allerdings muss der Versicherte zehn Euro für den Zahnersatz und 12,50 Euro fürs Krankengeld bezahlen. Während der Arbeitgeberanteil bei 163,50 Euro bleibt, muss der Versicherte ab Juli 186 Euro, also elf Euro mehr als bislang zahlen. Bei einem Bruttogehalt ab 3487,50 Euro sind es 15,69 Euro mehr für die Versicherten, während der Arbeitgeber um 15,70 Euro entlastet wird. Beim Zahnersatz selbst, also bei Kronen, Brücken oder Prothesen, ändert sich nichts. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt weiterhin mindestens die Hälfte der Kosten, bei regelmäßiger Vorsorge (Bonusheft) bis zu 65 Prozent. Seit Januar beteiligen sich die Kassen aber nicht mehr prozentual an den Kosten des Zahnersatzes, sondern zahlen nur noch nach Befund festgelegte Festzuschüsse. Das heißt: Jeder Versicherte bekommt bei gleichem Befund den gleichen Betrag erstattet. Uneinigkeit zwischen Zahnärzten und Kassen besteht über die Abrechnung von Zahnersatz. Das Bundesschiedsamt musste eingreifen und entschied: Eine routinemäßige Überprüfung der Abrechnungen durch die Kassen ist unnötig, außerdem sollen sie keine Detailinformation mehr von den Zahnärzten über die tatsächlich abgerechneten Leistungen erhalten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort