Übernachten ist erlaubt

Spazieren quer durch Waldbestände ist erlaubt, aber nicht mit geschulterter Fotoausrüstung. Übernachten im Schlafsack geht auch, Zeltaufstellen aber nicht. Ebenso sind Autofahren, Müllabladen und Rauchen im deutschen Wald verboten. Michael Zander, Büroleiter im Gerolsteiner Forstamt, hat für die TV-Leser etwas Licht ins "Vorschriften-Dickicht" für Waldbenutzer gebracht.

 Die Mountain-Biker müssen sich im Wald an bestimmte Regeln halten. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Die Mountain-Biker müssen sich im Wald an bestimmte Regeln halten. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Gerolstein/Trier. Ganz klar ist gesetzlich geregelt, dass "zum Zweck der Erholung der Wald jederzeit und so häufig wie gewünscht" betreten werden darf. Wenn Jogger und Moutainbike-Fahrer aber auf Jäger und Quadfahrer auf Waldbesitzer treffen, kann es zu heftigen Konflikten kommen.

Vielen Hobbys kann man auch im Wald nachgehen



Zander erklärt: "Hobbys sind dem Erholungszweck gleichgesetzt. Allerdings gibt es im Ausmaß der Aktivitäten Einschränkungen." Der diplomierte Forstwirt setzt trotz aller möglichen Problemfelder auf Diplomatie. Der 46-Jährige resümiert: "Wenn jeder sich gemäß gesundem Menschenverstand und normalem Rücksichtnahme-Gebot verhält, ist alles nur halb so schlimm." Richtig gefährlich wird es, wenn im Wald Feuer entzündet, Gefahrgut illegal entsorgt wird oder Motocross-Fahrer rücksichtslos unterwegs sind. Zur besseren Übersicht werden die wichtigsten Vorschriften je Aktivität aufgelistet.

Spazierengehen, Wandern oder Joggen sind fast überall, auch fernab von Wegen, erlaubt.

Fotografieren: Da zeigt

das Jagdgesetz Grenzen auf. Wild darf nicht aufgestöbert und im Lebensraum gestört werden. Gezielte Fotopirsch durchs Unterholz ist verboten.

Reiten, Rad fahren: Er-

laubt auf Wegen, nicht quer durch Waldbestände und auch nicht auf Gassen, die die Forstleute für Holzrückarbeiten eingerichtet haben.

Moutainbiking: "Da kann

es zu Konflikten kommen, wenn Routen Wanderwege kreuzen oder auf Teilstrecken sogar Doppelnutzungen ausgewiesen sind", gibt Zander zu bedenken. Seit einem Jahr gibt es in der Eifel einen 800 Kilometer langen Trailpark durch fünf Verbandsgemeinden. Zander rät, die ausgewiesenen Routen zu nutzen.

Hund mitführen: Hunde

brauchen nicht angeleint zu werden. "Laut Gesetz müssen sie sich aber stets im Einwirkungskreis des Hundeführers befinden", erklärt Zander.

Moos, Pilze, Äste sam-

meln: Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes regelt das "Aneignen von Walderzeugnissen" kategorisch und dennoch nicht abschließend. Danach dürfen Pilze, Beeren, Zweige, Blumen und Kräuter ausschließlich für den eigenen Bedarf gesammelt werden.

Manchmal hilft nur der Blick ins Naturschutzgesetz



Forstingenieur Zander: "Da Moose und andere Pflanzen nicht aufgelistet sind, muss man in die Naturschutzgesetze schauen, um Klarheit zu erhalten. Allgemein gilt, dass Moose grundsätzlich nicht in Naturschutzgebieten und grundsätzlich keine geschützten Arten gesammelt werden dürfen."

Mit Blick auf die aktuelle Pilzsaison ergänzt Zander: "Die Pflanzen dürfen in ihrer normalen Produktionsfähigkeit nicht gestört werden. Deshalb Pilze nur abschneiden oder abdrehen und nicht ausrupfen!" Auch das Sammelvolumen ist gesetzlich geregelt: So viel, wie eine Person bei einer Mahlzeit verzehren kann, ist erlaubt.

Campen: Übernachten im Schlafsack ist im Wald erlaubt, aber es darf kein Zelt aufgestellt werden.

Strikt verboten: Auto,

Quad oder Motocross fahren, Feuer anzünden, rauchen, Abfall entsorgen.

Strafen: Bei geringfügi-

gen Ordnungswidrigkeiten können Verwarngelder zwischen fünf und 35 Euro anfallen. Bei signifikanten Verstößen werden Geldbußen zwischen fünf und 2500 Euro fällig. In schweren Fällen bis zu 10 000 Euro.

Zander gibt zu bedenken: "Eine abschließende Darstellung des komplexen Themas ist in Kürze nicht möglich. Allerdings sollte - trotz der liberalen Betretungsrechte in Deutschland - bedacht werden, dass es sich bei jedem Wald auch um privates oder öffentliches Eigentum handelt und die Rechte der Eigentümer zu beachten sind."

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