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Suchen Mandanten einen Rechtsanwalt auf, haben sie oft nur vage Vorstellungen von dessen Tätigkeit und von den Abläufen eines Gerichtsverfahrens. Missverständnisse sind dann häufig vorprogrammiert.

 RechtsanwaltJörg Hosp.

RechtsanwaltJörg Hosp.

Foto: unknown (g_mehrw )

Einige Beispiele. Der Fall stand genauso in der Zeitung: Das trifft nicht zu. Kein Fall ist mit einem anderen vollkommen identisch. Mehrere Zeilen, die über ein Urteil in einer Zeitung veröffentlicht werden, können bestenfalls einen Hinweis darauf geben, wie ein Gericht in einer bestimmten Frage denkt. Es ist aber bei jedem Rechtsfall notwendig, die Sachlage genau zu besprechen und zu prüfen, um die geeigneten rechtlichen Schritte einzuleiten. Der Rechtsanwalt muss vor Gericht alle Angaben des Mandanten vortragen: Das ist nicht richtig. Eine der wichtigsten Aufgaben eines Rechtsanwalts besteht darin, die für eine Gerichtsentscheidung wichtigen Informationen von den unwichtigen zu trennen. Nur die Konzentration auf das rechtlich Wesentliche eröffnet die Chance, einen Prozess zu gewinnen. Bei klarer Rechtslage müssen keine Unterlagen gesammelt werden: Das ist falsch. Vielleicht erscheint dem Mandanten die Rechtslage als eindeutig, aber ohne Unterlagen (Verträge, Gesprächsnotizen, Briefe, Belege, Bankbelege etc.) wird er seinen Anspruch nicht durchsetzen können. Schriftliche Unterlagen haben vor Gericht eine hohe Beweiskraft, deswegen sollten diese sorgfältig gesammelt und aufbewahrt werden. Außerdem ist es empfehlenswert, dem Rechtsanwalt die entsprechenden Unterlagen geordnet zu übergeben. Das hilft dem Anwalt, sich zügiger in den Fall einzuarbeiten. Vor Gericht dem Gegner die Meinung sagen: Viele Betroffene nehmen sich vor, vor Gericht dem Gegner einmal richtig die Meinung zu sagen. Das verkennt die Situation im Gerichtssaal. Angaben zur Sache sollten auch immer vorher gemacht werden, da alle einen Rechtsstreit betreffenden Aussagen in den Schriftsätzen vorgetragen werden müssen.

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