ALLES Recht

Wer heiraten will und schon jetzt weiß, dass er einmal für Heim und Familie seine berufliche Karriere aufgeben wird, sollte einen Ehevertrag beim Anwalt aufsetzen. Denn seit der Reform des Unterhaltsrechts 2008 hängt der Unterhaltsanspruch davon ab, ob der unterhaltsberechtigte Partner während der Ehe Nachteile für seinen beruflichen Werdegang in Kauf nehmen musste.

 Jörg Hosp.Foto: privat

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In einem Ehevertrag können Mann und Frau Vereinbarungen treffen, die im Falle einer Scheidung Streit vermeiden helfen. Im Ehevertrag können die Partner einvernehmlich festlegen, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Zeitpunkt der betreuende Elternteil ausschließlich für die Kinderbetreuung zuständig ist und ab wann und in welchen Umfang der Elternteil wieder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen soll. Die Ehepartner sollten im Ehevertrag allerdings keinen gegenseitigen Verzicht auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt festlegen. Hier ist Vorsicht geboten. Sind Kinder geplant, könne niemand wissen, ob diese auch gesund zur Welt kommen. Auch eine Krankheit oder ein schwerer Unfall können Kinder zu pflegebedürftigen Betreuungsfällen machen. Wurde im Ehevertrag ein Unterhaltsverzicht vereinbart, kann dies in so einem Fall zu einer wirtschaftlichen Katastrophe führen. Ein Streit vor Gericht über den Unterhaltsverzicht kostet in einer solchen Lebenssituation zusätzliche Kraft, Zeit und Geld. Außerdem ist nicht vorhersehbar, wie die Richter entscheiden werden. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" class="more" text="www.rakko.de"%>

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