"Abholzen ist unangemessen"

BERLIN. (red) Die Kosten für die Beseitigung von Herbstlaub, das vom angrenzenden Grundstück herüberweht, müssen nicht vom Eigentümer des Nachbargrundstücks übernommen werden. Ebenso muss der Laubbefall eingedämmt werden.

Das teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az- 9 U 10/95-) mit. Die Nachbarn lagen wegen Herbstlaub im Zwist. Ein Nachbar nutzte seinen Außenpool ganzjährig und fühlte sich durch das vom Nachbargrundstück in den Pool wehende Laub belästigt. Vor Gericht versuchte er deshalb eine Abholzung der Bäume oder die Errichtung eines Zaunes als Schutz durchzusetzen. Die Richter sahen in dem Laubbefall eine vernachlässigungswerte Kehrseite des ansonsten nur Vorteile bescherenden Wohnens in begrünter Umgebung und wiesen die Maßnahmen als unangemessen zurück.

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