Aktionspreise keine Pflicht: Kassenzettel genau prüfen

Rostock · Rostock (dpa) Angebote, Sonderpreise, Rabatte: Händler werben in Prospekten häufig mit günstigen Waren. Der Kaufvertrag kommt aber erst an der Kasse zustande.

Das bedeutet: Wird an der Kasse ein höherer Preis gefordert, kann der Kunde nicht den niedrigeren aus dem Prospekt verlangen. Denn einen Rechtsanspruch auf Aktionspreise hat er nicht, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Verbraucher müssen Produkte allerdings auch nicht zu dem höheren Preis kaufen. Ging es an der Kasse zu schnell, um den Preis zu kontrollieren, sollten Kunden im unmittelbaren Anschluss an die Bezahlung einen Blick auf den Kassenzettel werfen. Wird erst dann - oder erst zu Hause - festgestellt, dass ein anderer Preis kassiert wurde als der beworbene, sollten Betroffene unverzüglich auf den Fehler hinweisen.

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