Altersvorsorge im Voraus planen

Berlin · Berlin (dpa) Ab dem 27. Lebensjahr bekommen Beschäftigte jährlich ihre Renteninformation. Darin werden sie über die Höhe der zu erwartenden Altersrente informiert.

Außerdem gibt es eine Hochrechnung der Renten zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze. Wichtig: Bei den Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Es müssen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern abgezogen werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Verbraucher sollten dies berücksichtigen.

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