Anwaltskolumne

Lassen sich Paare unterschiedlicher Nationalitäten scheiden, werden sie nach dem geltenden Recht des letzten dauerhaften Aufenthaltsortes geschieden. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein türkisches Paar, das in Deutschland lebt, nicht nach türkischem Recht geschieden wird, sondern nach deutschem.

Auch deutsche Paare, die beispielsweise in Italien leben, werden nach italienischem Recht geschieden. Das gilt auch dann, wenn ein Ehepartner bereits wieder in Deutschland lebt. Allerdings darf seit dem Umzug nicht mehr als ein Jahr vergangen sein. Wird die Scheidung erst ein Jahr nach der Trennung eingereicht und leben die Ex-Partner in unterschiedlichen Ländern, wird das Recht des Abstammungslandes angewendet. Sollte das in Scheidung lebende Paar unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben und seit über einem Jahr in unterschiedlichen Ländern leben, wird das Recht des Landes angewendet, in welchem das Gericht seinen Sitz hat, bei dem der Scheidungsantrag eingereicht wurde. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Rechtsanwalt Jörg Hosp, Rechtsanwaltskanzlei Hosp Frischbier, Wittlich Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" class="more" text="www.rakko.de"%>

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