Arbeitgeber helfen beim Sparen

Berlin · Der Gesetzgeber hat mit der Betriebsrente die zweite der drei Säulen der Altersversorgung reformiert. Die Neuerungen treten im Januar in Kraft.

Berlin (dpa) Für viele Arbeitnehmer ist klar: Von der gesetzlichen Rente allein kann der Lebensunterhalt im Alter kaum bestritten werden. Daher ist private Vorsorge nötig. Auch der Chef kann helfen - mit einer Betriebsrente. Anspruch darauf hat im Prinzip jeder Arbeitnehmer. Durch das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz soll diese Form der Altersvorsorge aber nun noch attraktiver werden. Wichtige Fragen und Antworten:Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung gibt es? Derzeit gibt es fünf Möglichkeiten: Direktzusage der Firma an den Beschäftigten, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. "Über welchen Weg konkret die bAV erfolgt, entscheidet der Arbeitgeber", sagt Klaus Stiefermann von der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung in Berlin.Warum hat der Gesetzgeber die Betriebsrente reformiert? Rund 60 Prozent der Beschäftigten haben derzeit einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. In erster Linie sind das Beschäftigte in höheren Einkommensgruppen und Mitarbeiter in großen Unternehmen. "Jetzt soll auch für Geringverdiener die Betriebsrente attraktiver werden, um sie so besser vor Altersarmut zu schützen", erklärt Cornelia Jurrmann vom Sozialverband VdK Deutschland in Berlin. Mit der Reform soll es auch für kleine und mittlere Unternehmen Anreize geben, eine Betriebsrente anzubieten. Bislang waren sie damit oft zurückhaltend, da sie den Arbeitnehmern eine garantierte Rente mit einer Mindesthöhe zusichern mussten. Dafür musste viel Geld zurückgestellt werden. Vielen Firmen war das zu riskant. Was wird nun geändert? Ab dem 1. Januar 2018 kommt zu den fünf bereits existierenden Betriebsrenten-Modellen eine weitere Variante hinzu - das sogenannte Sozialpartnermodell. "Hierbei muss der Arbeitgeber nicht mehr für die zugesagte Rente haften", erläutert Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Festgelegt wird lediglich, welche Beiträge die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer zahlen. Die Höhe der Rente ist nicht garantiert.Was gilt bei Geringverdienern? Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten mit einem monatlichen Einkommen bis zu 2200 Euro bei ihren Sparanstrengungen unterstützen, profitieren von Steuervorteilen. "Einen Arbeitgeberbeitrag von mindestens 240 bis maximal 480 Euro im Kalenderjahr bezuschusst der Fiskus mit 30 Prozent des Beitrags, also zwischen 72 und 144 Euro pro Kalenderjahr", erläutert Stiefermann. Allerdings: "Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, diesen Zuschuss zu zahlen", betont Scherfling. Was spricht für eine Betriebsrente? Attraktiv ist sie vor allem dann, wenn der Chef die Beiträge selbst übernimmt oder dem Arbeitnehmer Geld zur Betriebsrente zuschießt. Bei arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten können in der Einzahlungsphase Steuern und Abgaben gespart werden. Derzeit haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu vier Prozent des Bruttolohns bis höchstens 3048 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente anzulegen. Ab 2018 wird der steuerfreie Höchstbetrag von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung angehoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere 1800 Euro steuerfrei gespart werden.Und welche Nachteile hat die Betriebsrente? In der Auszahlungsphase müssen gesetzlich Krankenversicherte auf Betriebsrenten den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Dadurch verringert sich der ausgezahlte Betrag. Zudem müssen Betriebsrenten versteuert werden. Wurden sozialversicherungsfrei Gehaltsanteile für die Betriebsrente umgewandelt, fällt die gesetzliche Rente entsprechend geringer aus.Was muss der Arbeitgeber künftig tun? Bei der Entgeltumwandlung hat der Arbeitgeber bislang Sozialversicherungsbeiträge, die eigentlich auf diese Gehaltsteile angefallen wären, gespart. Künftig muss er die ersparten Sozialversicherungsbeiträge von pauschal 15 Prozent an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterleiten. Die Neuregelung gilt ab 2019 für neue und ab 2022 auch für alte Vereinbarungen. Bei der neuen Betriebsrente ohne Garantien muss die Weitergabe der 15 Prozent im Tarifvertrag vereinbart werden.Was ist mit der Riester-Grundzulage? Die Grundzulage für die Riester-Rente steigt von 154 auf 175 Euro. Die Anhebung der jährlichen Zulage soll vor allem zu einer Verbreiterung der Betriebsrenten führen, wenn in deren Rahmen geriestert wird. Sollte der Beschäftigte alte Riester-Verträge jetzt aufgeben? Nicht unbedingt. Sparer haben ihr Vermögen idealerweise auf verschiedene Anlageklassen gestreut. "Grundsätzlich sollte jeder regelmäßig überprüfen, ob die gewählte Aufteilung immer noch die beste Lösung ist", rät Scherfling. Dies bedeutet aber nicht, dass übereilt langfristige Verträge gekündigt werden. "Der ältere Riester-Vertrag kann beispielsweise einen höheren Garantiezins oder wertvolle Zusatzabsicherungen haben", so der Verbraucherschützer. Daher sollte immer im Einzelfall geprüft werden, was passt.

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