Arbeitslos - und was nun?

Job verloren, Kündigung erhalten - und was nun? Viele, die erstmals arbeitslos werden, melden sich zu spät bei der Arbeitsagentur. So verlieren sie wertvolle Zeit, um sich neu zu orientieren, sich arbeitssuchend zu melden und finanzielle Hilfe zu bekommen.

Arbeitslos - und was nun?
Foto: Markus Scholz (g_mehrw

Wer eine Kündigung erhalten, seine Ausbildung abgeschlossen hat oder wessen Arbeitsvertrag ausläuft, der muss sich neu auf dem Arbeitsmarkt orientieren. "Der größte Fehler dabei ist es, dass viele Betroffene ihre Situation nicht ernst genug nehmen und sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden", sagt Christopher Meerkamp von der Trierer Arbeitsagentur. Denn je früher jemand mit der Behörde Kontakt aufnehme, desto eher könne die Arbeitsvermittlung einsetzen und ein Übergang in den nächsten Job ermöglicht werden.
Doch was heißt das genau? Spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung muss man sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Dies kann persönlich, telefonisch oder online über www.arbeitsagentur.degeschehen. Liegen allerdings zwischen dem Bekanntwerden und dem tatsächlichen Ende der Arbeit mehr als drei Monate, müssen sich Arbeitnehmer spätestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung arbeitssuchend melden (siehe Extra). Wer sich nämlich verspätet bei der Arbeitsagentur meldet, riskiert eine kurze Sperre seines Arbeitslosengeldes. "Problematisch ist dies vor allem bei befristeten Arbeitsverträgen, bei denen die Arbeitnehmer oft an die mündliche Zusage zur Vertragsverlängerung glauben und am Ende doch ihren Job verlieren und zu spät melden", sagt Meerkamp. So komme es inzwischen gerade durch die Zunahme an Befristungen immer häufiger zu "unsteten Lebensläufen mit vielen verschiedenen Jobs und immer wieder Phasen von Arbeitslosigkeit", weiß er. Viele Arbeitgeber seien vorsichtiger geworden: "Ein unbefristeter Vertrag ist eine Seltenheit geworden."Selbst die Initiative ergreifen


Deshalb rät sein Kollege Christopher Pinella von der Trierer Arbeitsagentur, die Stimmung im Unternehmen zu beobachten. "Wer merke, dass sich im Betrieb etwas tut, Abteilungen geschlossen und Verträge von Kollegen nicht verlängert werden, kann sich auch ohne Kündigung jederzeit arbeitssuchend melden. Das gilt ohnehin für jeden Arbeitnehmer", sagt er. Der Vorteil: "Wer proaktiv an den Jobwechsel herangeht, kann bereits ein Profil zu Fähigkeiten, Stärken und Branchen erstellen", rät er. "Auch sind häufig nach Jahren die Bewerbungsunterlagen nicht mehr aktuell." Wer also frühzeitig reagiert, findet schneller den Weg zurück auf den Arbeitsmarkt.

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Wer sich persönlich arbeitslos meldet, muss dies spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit tun. Mitzubringen sind: Ausweis, Lebenslauf, Nachweis über Versicherungszeiten, letzter Arbeitsvertrag/Kündigung. Wer sich online meldet, wird automatisch durch die Meldung geführt. Zwar gibt es einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber es gibt auch Sperren, etwa wenn eine Prüfung ergibt, dass der Antragsteller dazu beigetragen hat, den Job zu verlieren. So kann die Sperre zwölf Wochen dauern. sas

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