Bei Unfall kein Geld verschenken

TRIER. (red/sas) Nicht nur bei Eis und Schnee kommt es immer wieder zu kleineren Unfällen. Häufig führen Unfälle nur zu Bagatellschäden und viele Betroffene lassen sich mit schnell ausgeschriebenen Schecks abspeisen. Unsere Verkehrsrechtler geben bei unserer heutigen Telefonaktion von 17 bis 19 Uhr Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Unfall.

Auch bei Bagatellschäden kann der Geschädigte viel Geld verlieren, wenn keine ordnungsgemäße Schadensregulierung stattfindet. Vielen ist es laut der Rechtsanwaltskammer Koblenz, die auch für die Region Trier zuständig ist, gar nicht bekannt, dass neben den zu ersetzenden Schäden am Fahrzeug auch Nutzungsausfälle gezahlt werden oder Mietwagenkosten und Auslagen ebenso von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu zahlen sind wie Gutachterkosten und Anwaltskosten. Die Kammer warnt vor der Nutzung von einem Schaden-Schnell-Service. Dabei darf die Reparatur nur von Werkstätten ausgeführt werden, die mit der jeweiligen Versicherung einen Vertrag haben, da Versicherungen und Werkstätten den Schaden untereinander regulieren. Laut der Rechtsanwaltskammer besteht die Gefahr, dass Werkstätten die Kosten für die Schadensabwicklung möglichst gering halten und keine Originalersatzteile verwenden. Schadensersatz besteht jedoch nicht nur aus den Reparaturkosten, so die Anwälte. Solange sich der Wagen in der Werkstatt befinde, könne der Geschädigte einen gleichwertigen Mietwagen nehmen, der ihm bezahlt werden muss, oder er kann - wenn er auf das Fahrzeug nicht unbedingt angewiesen ist - Nutzungsausfall verlangen, wenn er auf einen Mietwagen verzichtet. Je nach Größe, Alter und Ausstattung des eigenen Fahrzeuges kann man mit 15 bis 75 Euro pro Tag rechnen. "Versicherungen haben naturgemäß ein Interesse daran, den zu zahlenden Schadensbetrag gering zu halten", sagt Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk aus Trier. Wolle ein Geschädigter seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen, benötige er jemanden, der den Schadensregulierungsmarkt kenne und Kontakte etwa zu Sachverständigen hat. Ein Anwalt biete für die Schadensabwicklung diese Hilfe. Anwaltskosten müssten nicht gescheut werden, da die Versicherung des Unfallverursachers die Anwaltkosten übernehmen müsse. Zu diesen und anderen Fragen des Verkehrsrechts geben unsere drei Experten heute Tipps und Auskunft zwischen 17 und 19 Uhr. Jörg Hosp ist Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht in Wittlich und unter Telefon 0651/7199-194 zu erreichen. Andreas Ammer, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Trier, ist unter Telefon 0651/7199-195 zu erreichen. Heinz Dieter Kalicki, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Trier, Telefon 0651/7199-196.

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