Bessere Leistungen - höhere Beiträge

Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 eingeführt. Am heutigen Dienstag tritt ihre erste umfassende Reform in Kraft. Das Gesetz sieht höhere Leistungen, strengere Qualitätskontrollen, aber auch höhere Pflegebeiträge vor.

Berlin. Insgesamt profitieren mittlerweile über 2,1 Millionen Pflegebedürftige von der Pflegekasse. Eine Vollversicherung wird sie aber auch in Zukunft nicht sein. Kosten, die über den Pflegesätzen liegen, bleiben unberücksichtigt. Nachfolgend Antworten auf die wichtigsten Fragen.Wie verändert sich der Beitragsatz? Der Pflegebeitrag steigt ab 1. Juli um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent. Bei einem Bruttolohn von 1000 Euro sind das pro Monat 2,50 Euro mehr. Die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber. Rentner zahlen die volle Summe allein. Für Kinderlose, die schon heute 1,95 Prozent zahlen, wird der Pflegebeitrag auf 2,2 Prozent angehoben. Durch die Mehreinnahmen soll die Finanzierung der Pflegekasse bis zum Jahr 2015 gesichert sein. Spätestens dann wäre eine neue Reform fällig.Was ändert sich bei den Pflegesätzen? Ambulante Pflegedienste und pflegende Angehörige erhalten bis 2012 schrittweise mehr Geld. Ab 2015 sollen die Leistungen alle drei Jahre der Preisentwicklung angepasst werden. Bei der ambulanten Pflege wurden für Sachleistungen in den Stufen I bis III bislang 384 Euro, 921 Euro beziehungsweise 1432 Euro fällig. Nun sind es zunächst 420, 980 beziehungsweise 1470 Euro. In Pflegeheimen erhöht sich die Vergütung nur in der Stufe III und für Härtefälle. Was gilt für die Angehörigen? Für pflegende Angehörige steigt das Pflegegeld pro Stufe um jeweils zehn Euro auf 215, 420 beziehungsweise 675 Euro an. Ab 2010 kommen in allen drei Stufen jeweils zehn Euro oben drauf. Ab 2012 sind noch einmal zehn Euro mehr in den Stufen I und II vorgesehen. Für die Stufe III erhöht sich die Vergütung um 15 auf dann 700 Euro. Wie steht es künftig um die Kontrollen? Die Qualitätsprüfung in einem Pflegeheim durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) soll künftig einmal im Jahr erfolgen. Und zwar unangemeldet. Bislang gab es die Prüfungen nur alle fünf Jahre. Die Neuregelung gilt allerdings erst ab 2011. Bis dahin muss in jedem Heim mindestens eine unangemeldete Prüfung stattfinden. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden. Was sollen die Pflegestützpunkte leisten? Die neuen Pflegestützpunkte sollen die wohnortnahe Versorgung verbessern. Dazu werden die verschiedenen Pflegeangebote etwa von Kommunen und Pflegediensten gewissermaßen unter einem Dach gebündelt. Allerdings entscheiden die Bundesländer selbst, ob sie solche Pflegestützpunkte auf ihrem Territorium einführen wollen oder nicht. Was ist unter der Pflegezeit zu verstehen? Die Beschäftigten bekommen einen Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen, um den plötzlich auftretenden Pflegebedarf eines Angehörigen zu organisieren. Für die Auszeit gibt es aber keine Lohnfortzahlung. Daneben besteht Anspruch auf eine sechsmonatige Pflegezeit. Auch diese Auszeit bleibt unbezahlt. Sie gilt aber als sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. Was ändert sich für Demenzkranke? Altersverwirrte Menschen erhalten bei der häuslichen Betreuung erstmals auch dann Leistungen, wenn ihnen bislang keine Pflegestufe zugesprochen wurde. Derzeit bekommen sie höchstens 460 Euro pro Jahr. Je nach Schwere der Krankheit kann die Zusatzleistung künftig bis zu 2400 Euro im Jahr betragen. Nützt die Reform auch privat Versicherten? Ja. Auch sie können sich beispielsweise an die Pflegstützpunkte wenden. Bei einem Kassenwechsel dürfen sie ihre angesammelten Altersrückstellungen mitnehmen. Analog zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung ist auch in der privaten Pflegeversicherung ein Tarif für niedrige Einkommen vorgeschrieben.

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