Betriebskosten richtig abrechnen

Erhalten Mieter für ihre Wohnung die Betriebskostenabrechnung, lohnt sich eine professionelle Überprüfung. Aus der Beratungspraxis zeigt sich nämlich, dass jede zweite Abrechnung falsch, unplausibel oder unvollständig ist.

 Anita Merten-Traut. Foto: privat

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Im Schnitt zahlen Mieter zwischen zwei und drei Euro pro Quadratmeter im Monat für Heizung und Warmwasser, Grundsteuer, Straßenreinigung, Wasser, Abwasser, Müllbeseitigung, Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung, Versicherungen und Aufzug. Betriebskostenabrechnungen müssen folgende Mindestangaben enthalten: die konkrete Bezeichnung des Objekts, auf das sich die Abrechnung bezieht, die Benennung des Abrechnungszeitraums, die Zusammenstellung der Gesamtkosten für jede Nebenkostenart, die Angaben des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils für die einzelnen Betriebskostenarten, die Verrechnung der monatlichen Vorauszahlungsbeträge des Mieters.
Mieter müssen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung erhalten haben. Auf spätere Betriebskostenabrechnungen müssen sie keine Nachzahlungen mehr leisten. Für 2016 können viele Mieter mit niedrigen Heizkosten rechnen. Zwar war das Jahr etwas kühler als 2015. Die hieraus resultierenden Mehrkosten werden überwiegend aber durch die niedrigeren Energiepreise aufgefangen.
Ass. jur. Anita Merten-Traut ist Geschäftsführerin des Mietervereins Trier. <%LINK auto="true" href="http://www.mieterverein-trier.de" text="www.mieterverein-trier.de" class="more"%>

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