Das sinnvolle Extrapolster fürs Alter

"Altersvorsorge macht Schule" heißt eine bundesweite Initiative. Auch der Trierische Volksfreund macht mit. Spezialisten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz beantworteten zwei Stunden lang am TV-Telefon vielfältige Leser-Fragen zur finanziellen Absicherung im Ruhestand. Hier eine kleine Auswahl der Fragen und Antworten.

Trier. (kat) Ich arbeite versicherungspflichtig in Luxemburg und wohne in Trier. Kann auch ich "riestern"?

Michael Pesch: Das geht. Die unbeschränkte Steuerpflicht ist in der Regel mit dem Wohnort in Deutschland gegeben. Damit und der Tatsache, dass Sie in einem anderen Anrainer-Staat versicherungspflichtig beschäftigt sind, besteht die Förderberechtigung.

Meine Frau und ich sind Rentner und kommen nur über die Runden, weil wir jeden Monat was von unserem Ersparten aufbrauchen. Können wir noch etwas tun, damit sich diese Situation verbessert?

Michael Pesch: Leider nein. Die Modelle der Altersvorsorge basieren auf der Erwerbstätigkeit. Sollten Sie unter den Grundsicherungsbetrag fallen, dann können Sie Hilfe in Form der Grundsicherung vom Sozialamt erhalten.

Ich bin 60 Jahre alt und werde in etwa fünf Jahren in Rente gehen. Was kann ich noch für meine Altersvorsorge tun?

Michael Pesch: Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: entweder mit staatlichen Hilfen wie der Riester- und Rürup-Rente oder über ungeförderte Produkte wie die Sofortrente. Der Vorteil der Sofortrente liegt darin, dass Sie soviel Kapital einbringen können, wie Sie möchten. Und, dass die spätere Rente nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig ist.

Ist ein Banksparplan sicher?

Michael Pesch: Meiner Meinung nach ist dies ein sicheres, empfehlenswertes Produkt für diejenigen, die bald in Rente gehen, weil er kaum Schwankungen unterliegt.

In meiner Renteninfo ist mir aufgefallen, dass mir Zeiten fehlen. Was kann ich tun?

Anke Fries: In diesem Fall müsste eine Kontenklärung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie Angaben machen müssen, was in diesen Zeiträumen war. Ob etwa eine schulische Ausbildung stattgefunden hat, ob Kinder erzogen wurden oder ob Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren. Entsprechende Nachweise müssen eingereicht werden: für Kindererziehung die Geburtsurkunde der Kinder, für schulische Ausbildungen Abschlusszeugnisse sowie für Beschäftigungszeiträume der entsprechende Sozialversicherungs-Nachweis.

Im Dezember endet meine Kindererziehungszeit. Ich bin geringfügig beschäftigt. Kann ich die Riesterzulage ab nächstem Jahr weiterhin bekommen?

Joachim Endres: Sie sind "riesterfähig", wenn Sie im Laufe des Jahres 2010 mindestens einen Tag Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Sie haben das Recht, auf die Rentenversicherungs-Freiheit zu verzichten. Dazu müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Erklärung mit diesem Verzicht schriftlich geben.

Extra Unter www.altersvorsorge-macht-schule.de erhalten Sie weitere Infos sowie Vorsorgetipps, und unter der Rubrik "Frage der Woche" können Sie weitere Fragen zum Thema "Altersvorsorge" stellen, die per E-Mail von Experten beantwortet werden.

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