Die Qual der Wahl

TRIER. 91 der mehr als 250 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben zum Jahreswechsel eine Beitragserhöhung angekündigt. Im Durchschnitt werden laut den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge in diesem Jahr um 0,7 Prozentpunkte erhöht. Wer Geld sparen und zu einer günstigeren Kasse wechseln will, muss einiges beachten.

Qual der Wahl Rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz festgelegt. Sie dürfen nicht erweitert werden, aber um zusätzliche, so genannte Gestaltungsleistungen ergänzt werden. Das betrifft etwa die Gewährung von Haushaltshilfen oder häuslicher Krankenpflege im Krankheitsfall. Auch gibt es Modelle zu alternativen Heilmethoden wie Akupunktur oder Schulungen für Asthmatiker und Diabetiker. Die Werbeprospekte und Satzungen der einzelnen Kassen geben darüber Auskunft. Ein Vergleich der Zusatzleistungen lohnt sich.Wichtige Fragen Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 14 Fragen zusammengestellt, die bei einem Kassenwechsel helfen können, einen Überblick zu bekommen. So sollten Verbraucher unter anderem nach Folgendem fragen: aktueller Beitragssatz eventuelle Veränderungen noch in diesem Jahr Geschäftsstellen in der Nähe des Wohnorts oder der Arbeitsstelle deren Erreichbarkeit gerade für chronisch Kranke persönliche Ansprechpartner Service und Beratung Modellversuche spezielle Programme für chronisch Kranke Bonus-Modelle und Möglichkeiten, Beiträge zurückzubekommenKündigungEiner Krankenkasse kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Zusätzlich gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen. Der Kasse muss dann bis spätestens zwei Monate nach dem Inkrafttreten der Erhöhung gekündigt werden. Entscheidend dabei, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei der Krankenversicherung. Die Verbraucherschützer raten daher, die Kündigung persönlich bei der Kasse abzugeben und sich quittieren zu lassen oder sie per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Spätestens zwei Wochen hat die Krankenkasse die Kündigung bestätigt. In der zweimonatigen Frist muss der angestellte Berufstätige eine neue Mitgliedschaft nachweisen. Und: Jede gesetzliche Krankenkasse muss einen Wechselwilligen aufnehmen - ohne Blick auf seinen gesundheitlichen Zustand. An die neue Krankenversicherung ist der Verbraucher dann 18 Monate gebunden, danach kann er erneut die Kasse wechseln.

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