Die Schere soll geschlossen werden

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte gestern, es handele sich um "eine ziemlich wichtige Maßnahme dieser Großen Koalition". Und Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) wies Kritik von Wirtschaftsverbänden am Sinn der verbesserten Mitarbeiterbeteiligung als "Funktionärsgewäsch" zurück.

Berlin. (has) Lange hat es jedenfalls gedauert, bis sich Union und SPD überhaupt darauf verständigen konnten, wie Arbeitnehmer besser an den Gewinnen ihres Unternehmens beteiligt werden sollen.

Gestern gab das Bundeskabinett grünes Licht für die Pläne, die eine Mischung aus beiden Konzepten der Koalitionäre sind. Nachfolgend einige Fragen und Antworten zu den Eckpunkten der Regelung.

Was hat die Koalition bewogen, die Mitarbeiterbeteiligung zu verbessern?

Während von 2003 bis 2007 die Unternehmens- und Vermögenseinkommen um 38 Prozent anstiegen, wuchsen die Arbeitnehmer-Einkommen um 4,3 Prozent. Diese Schere soll ein wenig geschlossen werden. Überdies will die Koalition den Arbeitnehmern eine weitere Einkommensquelle erschließen, sie stärker an ihre Unternehmen binden und zugleich die Eigenkapitalbasis der Betriebe verbessern. In lediglich zwei Prozent der Unternehmen sind die Mitarbeiter am Kapital beteiligt, in neun Prozent am Gewinn.

Bleiben die bisherigen Instrumente unverändert?

Nein, es gibt neue Förderhöhen. Zum einen steigt der Steuerfreibetrag beim direkten Erwerb von Anteilen am eigenen Unternehmen von 135 Euro auf jährlich 360 Euro, zum anderen die Arbeitnehmer-Sparzulage von 18 auf 20 Prozent. Sie wird vom Staat für vermögenswirksame Leistungen gezahlt, die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt sind. Die Höchst-Zulage erhöht sich um acht von 72 auf 80 Euro. Zudem wird die Zahl der Begünstigten ausgeweitet: Die Einkommensgrenze für die Gewährung der Sparzulage wird bei Ledigen auf 20 000 Euro angehoben, bei Verheirateten auf 40 000 Euro Jahreseinkommen.

Was wird neu gefördert?

Neu gefördert werden auch indirekte Beteiligungen über sogenannte Mitarbeiter-Beteiligungsfonds - etwa für einzelne Branchen. Der Fonds soll von einem professionellen und lizenzierten Fondsmanager verwaltet werden, ein Rückfluss des Kapitals in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent muss nach einer Anlaufphase von zwei Jahren garantiert werden.

Müssen sich Mitarbeiter künftig an ihren Unternehmen beteiligen?

"Es gilt dabei immer das Prinzip der Freiwilligkeit", unterstrich gestern das Finanzministerium. Das heißt: Weder für die Unternehmen noch für die Beschäftigten gibt es einen Zwang zur Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungen. Ein Angebot muss aber grundsätzlich allen Beschäftigten des Unternehmens offenstehen, und die Beteiligungsmodelle müssen zusätzlich zum Lohn verhandelt werden.

Wird der Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung der betrieblichen Altersversorgung Konkurrenz machen?

Nein, weil die Höhe der geförderten Mitarbeiterbeteiligung von 360 Euro jährlich weit hinter den förderfähigen Beiträgen bei der betrieblichen Altersvorsorge von bis zu 4´344 Euro jährlich (2008) zurückbleibt.

Wann wird das Konzept wirksam?

Das Konzept soll möglichst rasch verabschiedet werden, da die Förderung rückwirkend für 2008 gelten soll.

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