"Die meisten Renten bleiben steuerfrei"

Die Ankündigung, dass von 2009 an rund zwei Millionen Rentner rückwirkend Steuern nachzahlen müssen, hat für viel Aufregung gesorgt. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium und auch das Finanzamt Trier beschwichtigen aber: Die meisten Renten werden weiterhin steuerfrei bleiben.

Trier. (hw) Das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünfte-Gesetz kann für manchen Rentner bedeuten, dass er in die Steuerpflicht gerutscht ist, bestätigen die Finanzexperten. "Es werden wohl keine Millionen sein, und wenn, dann werden bei vielen Steuerbürgern nur kleine Beträge fällig", sagt der Chef des Finanzamtes Trier, Jürgen Kentenich. "Die meisten Rentner müssen aber auch weiterhin keine Steuern zahlen", sagt auch der rheinland-pfälzische Minister Ingolf Deubel.

Seit 2005 werden Alterseinkünfte verstärkt besteuert. Der zu versteuernde Teil der Rente wurde für sogenannte Altrentner damals von 27 auf 50 Prozent erhöht. Für "Neurentner" steigt er seit 2006 mit jedem Jahrgang um weitere zwei Punkte und liegt derzeit bei 56 Prozent. Für jeden hinzukommenden Rentenjahrgang wird der Teil der Rente, der besteuert wird, bis zum Jahr 2020 zunächst um jeweils zwei Prozent angehoben und dann ab 2021 um jeweils einen Prozentpunkt erhöht. Ab 2040 wird dann auf die volle Rente Steuern erhoben.

Für Alterseinkünfte gilt aber ein hoher Freibetrag von 7664 Euro für Alleinstehende und für Ehepaare von 15 328 Euro. "Steuern zahlen müssen Bürger mit sehr hohen Renten oder Personen, die Nebeneinkünfte wie Privat- und Betriebsrenten und Zins- oder Mieteinnahmen haben", sagt Kentenich. Das Bundesfinanzministerium will sich nicht auf eine Schätzung einlassen, wie viele der insgesamt rund 15 Millionen Rentenhaushalte eventuell Steuern nachzahlen müssen. Man gehe davon aus, dass der weitaus größte Teil der Rentner "ordnungsgemäß seinen Erklärungspflichten nachgekommen ist und daher nicht mit Nachzahlungen rechnen muss", sagte eine Sprecherin in Berlin. Sollte es in Einzelfällen doch dazu kommen, würden "allenfalls Säumniszuschläge fällig". Die Finanzämter hätten aber einen "gewissen Ermessensspielraum" und könnten Nachzahlungen auch stunden, um Härten abzufedern. Rentner, die aus Unwissenheit bislang steuersäumig seien, müssen keine Steuerstrafverfahren befürchten. "Diese Angst ist unbegründet", sagte die Sprecherin. Wer "unwissentlich keine richtigen Angaben" gemacht habe, dem sei auch "kein vorsätzliches Verschweigen" vorzuwerfen.

Das Finanzamt Trier bietet allen interessierten Bürgern am 27. August, 18 Uhr, eine Informationsveranstaltung zur Rentenbesteuerung im Finanzamt Trier, Hubert-Neuerburg-Str. 1, an.

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