EU beschließt Konto für jedermann

Fast 60 Millionen Menschen in Europa haben kein Bankkonto. Mit gravierenden Folgen: Wer keine Kontoverbindung vorweisen kann, erhält oftmals keinen Miet- oder Arbeitsvertrag. Denn regelmäßige Überweisungen - etwa von Gehalt und Rente sind nicht möglich, ebenso wenig wie Einkäufe im Internet. Das will die EU ändern.

Künftig bekommen Verbraucher mit Wohnsitz in der EU - unabhängig von ihrer finanziellen Situation - das Recht auf ein Basiskonto. Obdachlose fallen jedoch weiter durchs Raster.
Mit dem Basiskonto kann ein Kunde Geld überweisen und Strom- oder Telefonrechnungen bezahlen. Er kann Zahlungen erhalten - wie Rente oder Gehalt. Geplant ist auch eine Zahlungskarte (Maestro- oder EC-Karte) sowie Online-Banking. Kunden dürften das Basiskonto nicht überziehen und keinen Kredit darüber aufnehmen. "Nur aus schwerwiegenden Gründen" wie Geldwäsche sollen Banken Interessenten zurückweisen können.
Bisher haben elf europäische Länder einen Rechtsanspruch auf ein Konto eingeführt. In Deutschland gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, aber keinen rechtlichen Anspruch. Nach Schätzung der EU-Kommission sind rund 670 000 Deutsche ohne Konto. Das Bundesverbraucherministerium kritisiert: "Nach wie vor ist es auch in Deutschland ein Problem, dass einige Banken Verbrauchern den Zugang zu einem Girokonto verwehren."
Kontowechsel sollen zudem einfacher werden. Künftig genügt es, der jeweils neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos zu erteilen. Der neue Anbieter muss sich dann innerhalb von zwei Wochen kostengünstig um alles Weitere kümmern. Dies betrifft sowohl die Überweisung des alten Guthabens, die Übernahme der laufenden Daueraufträge als auch die Auflösung des alten Kontos. Banken sollen für Verspätungen oder Verluste haftbar sein.
Alle Banken sollen zudem ihre Kunden über die angefallenen Gebühren der vergangenen zwölf Monate informieren. Dabei sollen die verschiedenen Entgelte wie Überziehungszinsen oder die Nachsendung von Kontoauszügen nach einem einheitlichen Standard aufgeschlüsselt werden.
In jedem Land muss ferner eine unabhängige Internetseite einen Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern ermöglichen. Die EU-Kommission verspricht sich davon sinkende Preise.

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