Eingeschränkte Narrenfreiheit

Worauf Verkehrsteilnehmer in der närrischen Zeit zu achten haben, beschreiben zehn Tipps und Hinweise von Automobilclubs und Verkehrssicherheits-Organisationen wie dem ADAC in München, dem Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart oder dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn:

Promille sind das eigentliche Problem in der Karnevalszeit - und damit verbunden steht nicht selten die Frage im Raum, welche Grenzen es gibt. Allgemein bekannt ist die Regel, dass niemand mit mehr als 0,5 Promille hinters Lenkrad darf. Wer das tut und erwischt wird, muss mit 250 Euro Bußgeld, vier Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Doch es kann schon bei 0,3 Promille riskant sein, ein Auto zu lenken. Wer bei einem solchen Blutalkoholwert "alkoholtypische" Verhaltensweisen zeigt oder einen Unfall verursacht, kann dafür belangt werden.Volltrunken sind Menschen, die mehr als nur ein paar Bier genossen haben. Sie fallen in den Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit, die ab 1,1 Promille gilt. Das Fahren in einem derart betrunkenen Zustand stellt eine Straftat dar, die mit hoher Geldstrafe, mindestens neun Monaten Entzug der Fahrerlaubnis und sieben Punkten in Flensburg geahndet wird. Bei 1,6 Promille und mehr gibt es die Fahrerlaubnis - wenn überhaupt - erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zurück, dem sogenannten Idiotentest.Restalkohol ist ein Problem, an das nicht nur im Karneval zu wenige Autofahrer denken. Denn wenn der Alkohol erst einmal im Blut ist, muss er auch wieder heraus - und das geht nicht so schnell, wie es sich manch närrischer Trinker vorstellt. Als Faustregel gilt, dass pro Stunde etwa 0,1 Promille abgebaut werden: Wer also nachts um ein Uhr mit mehr als einem Promille Blutalkohol ins Bett fällt, hat am nächsten Morgen um sechs Uhr immer noch gut 0,5 Promille intus. Der Weg zur Arbeit sollte dann nicht mit dem Auto angetreten werden.Herantrinken an etwaige Promille-Grenzen ist heute kaum mehr möglich. In vergangenen Zeiten wurde gern behauptet, ein großes Glas Bier gefährde die einstige Grenze von 0,8 Promille nicht - was jedoch auch damals schon mancher in der nächsten Polizeikontrolle bereute. Die aktuellen niedrigen Grenzwerte machen es aus Sicht der Experten nahezu unmöglich, auch mit geringem Alkoholgenuss noch unter den Grenzwerten zu bleiben.Alkoholtester werden gerne beim "Herantrinken" an die Grenzwerte genutzt. Allerdings sind sie wegen der niedrigen erlaubten Blutalkoholwerte zum einen eher überflüssig. Zum anderen warnen die Fachleute der Verkehrsclubs, dass die Genauigkeit der Messwerte schwanken kann.Tricks, mit denen sich die Wirkung des Alkohols auf den Organismus mindern lässt, werden oft hinter vorgehaltener Hand weitergegeben. Sie haben jedoch einen Nachteil: Kein Trick hält, was er verspricht. Weder ein voller Magen noch Kaffee oder Cola sind wirksame Mittel, um die Aufnahmegeschwindigkeit des Alkohols ins Blut nennenswert zu verringern. Fahrer, die tatsächlich noch hinters Lenkrad dürfen, sind rund um Karnevalsfeiern gesuchte Menschen. Damit tatsächlich ein geeigneter Fahrer zur Verfügung steht, sollte die jeweilige Person in einer Gruppe schon weit vor Beginn der Feier ausgewählt werden. Verantwortung trägt immer der Fahrer. Das gilt auch, wenn es sich bei den Passagieren um völlig betrunkene Freunde handelt, die es spaßig finden, bei Tempo 100 einfach mal am Lenkrad zu reißen. Der Fahrer sollte sich also schon vor dem Start mit seinen nicht hundertprozentig zurechnungsfähigen Passagieren überlegen, ob er das Risiko auf sich nehmen will - oder ob es nicht vielleicht ratsamer ist, die Heimfahrt dem Taxifahrer zu überlassen.Pappnasen und Maskierungen gehören zum Karneval. Auch Autofahrer dürfen sich verkleiden - wenn die Verkehrssicherheit darunter nicht leidet. So darf etwa die dicke Clownsnase die Sicht nicht beeinträchtigten. Wallende Gewänder sind nicht für die Autofahrt geeignet: Der Fahrer muss auf jeden Fall problemlos lenken, Gas geben, bremsen und auch schalten können.Regeln werden im Karneval gern außer Kraft gesetzt. Es gibt aber eine ganz simple Regel, die gerade in dieser Zeit vor unnötigem Ärger schützt: Wer fährt, trinkt nicht, und wer trinkt, fährt nicht.

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