Einzugstermin konkret fordern

Berlin · Berlin (dpa) Bauherren sollten schon jetzt einen konkreten Einzugstermin beim Bauunternehmer einfordern. Schließlich sind sie in ihrer Planung davon abhängig, ab wann die Immobilie bezugsfertig ist - etwa wenn sie ihre Mietwohnung kündigen, den Umzug organisieren sowie die Finanzierung kalkulieren wollen.

Bauherren sollten sich also nicht mit vagen Angaben vertrösten lassen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Zumal die Baufirmen ab 1. Januar 2018 gesetzlich dazu verpflichtet sind, im Vertrag eine verbindliche Angabe zur Fertigstellung der Immobilie zu machen. Denn dann gilt das neue Bauvertragsrecht.

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