Früh Gespräch mit dem Chef suchen

SPEYER/TRIER. (sas) Das vom Bundeskabinett beschlossene Altersgrenzenanpassungsgesetz – besser bekannt als "Rente mit 67" – bringt für Versicherte, die ab 2012 in Rente gehen wollen, einschneidende Veränderungen.

Die Altersgrenze für den regulären Rentenbeginn wird stufenweise angehoben. Wer jedoch bis zum 31. Dezember 1954 geboren ist, für den gelten die bisherigen Altersgrenzen über das Jahr 2012 hinaus. Das ist allerdings nur möglich, wenn man sich bis spätestens 31. Dezember 2006 für die Altersteilzeit entscheidet. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in Speyer hin. Wer bis 31. Dezember 2006 mit seinem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart hat, genießt einen Vertrauensschutz auf das bisherige Recht. Das bedeutet: Die Altersrente kann weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei oder vorzeitig mit dem 63. Lebensjahr, bei einem Abschlag von 7,2 Prozent, beansprucht werden. Allen, die vorhaben, in Altersteilzeit zu gehen, rät die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, rechtzeitig vorher eine Rentenauskunft anzufordern oder diese wegen der drängenden Zeit unmittelbar bei seinem Rentenversicherer abzuholen. Denn die Frage, wem ab welchem Zeitpunkt welche Altersrente mit welchen möglichen Abschlägen zusteht, könne nicht pauschal beantwortet werden und erforderte häufig ein persönliches Beratungsgespräch. Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz können sich Versicherte kostenlos beraten lassen. Informationen erhält man auch über das kostenfreie Servicetelefon 0800/100048016. Weiterhin informiert die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Trier, Herzogenbuscher Straße 54, Telefon 0651/14550-0.

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