Gefahr rechtzeitig erkennen

Celle · Warnblinker übersehen: Mindestens 100 Euro Geldbuße bei Unfall und ein Punkt.

Celle (dpa) Schaltet ein vorausfahrendes Auto die Warnblinkanlage an, kündigt das eine Gefahrenstelle an. Die nachfolgenden Autofahrer müssen dann sofort darauf reagieren und ihr Tempo reduzieren. Denn kommt es etwa an einem Stauende zu einem Unfall, muss der Auffahrende nicht nur den Schaden tragen, sondern auch mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Celle hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 2 Ss (OWi) 236/15).
Im verhandelten Fall fuhr ein Sattelschlepper an einem Stauende auf einen anderen LKW auf - obwohl die anderen Fahrzeuge bremsten und den Warnblinker anschalteten. Dadurch sei es eine "angekündigte Gefahrenstelle" gewesen.
Und da der Fahrer darauf nicht reagiert habe, handele es sich nicht nur um einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht, sondern einen fahrlässigen Verkehrsverstoß.
Aufgrund einer Vorverurteilung und eines hohen Sachschadens erhöhte das Gericht die Geldbuße von 100 auf 165 Euro.

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