Gegen Nachweis gibt’s Kindergeld

Suhl · Suhl (dpa) Kindergeld kann auch nach dem Schulabschluss gezahlt werden. Voraussetzung: Der nächste Ausbildungsabschnitt beginnt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung, erklärt die Agentur für Arbeit in Suhl.

Die Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung sollten an die Familienkasse vor Ort geschickt werden. Liegen die Nachweise noch nicht vor, können sie nachgereicht werden. Formulare gibt's unter Telefon 0800-4555530.

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