Grobe Beleidigung: Fristlose Kündigung
Kiel · Kiel (dpa) Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen - auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (Az: 3 Sa 244/16).
07.05.2017
, 20:41 Uhr
Der fristlos gekündigte Mitarbeiter hatte seinen Chef nach einem Streit als "soziales Arschloch" bezeichnet.