Grobe Beleidigung: Fristlose Kündigung

Kiel · Kiel (dpa) Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen - auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (Az: 3 Sa 244/16).

Der fristlos gekündigte Mitarbeiter hatte seinen Chef nach einem Streit als "soziales Arschloch" bezeichnet.

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