Häusliches Arbeitszimmer: Kosten richtig absetzen

München · München (dpa) Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können bis zu 1250 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Nutzen mehrere Steuerzahler das Arbeitszimmer, kann nun jeder diesen Höchstbetrag ausschöpfen.

Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) hervor (Az.: VI R 53/12 und VI R 86/13). Damit änderte der BFH seine Rechtsprechung. Bisher konnten die Kosten nur einmal maximal geltend gemacht werden.
Im ersten Fall (Az: VI R 53/12) nutzten die Kläger gemeinsam ein Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus, das ihnen je zur Hälfte gehörte. Die Aufwendungen für das gemeinsam genutzte Zimmer lagen bei jährlich 2800 Euro. Das Finanzamt und das Finanzgericht erkannten die Aufwendungen aber in Höhe von 1250 Euro an und ordneten diesen Betrag den Klägern je zur Hälfte zu. Der BFH entschied: Der Höchstbetrag ist jedem Steuerpflichtigen zu gewähren, dem für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Voraussetzung: Er verfügt in dem Arbeitszimmer über einen Arbeitsplatz und hat die geltend gemachten Aufwendungen getragen.
Im zweiten Fall (Az: VI R 86/13) betonte der BFH zudem, dass für den Abzug feststehen muss, dass in dem Arbeitszimmer eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit entfaltet wird. Außerdem muss der Umfang der Tätigkeit glaubhaft ein Arbeitszimmer erklären.

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