IHR GUTES RECHT

Wer dachte, mit der Einführung der sogenannten Button-Lösung sei das Phänomen der Internetabzocke gebannt, liegt falsch. Derzeit melden sich viele Internetnutzer bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die in die Abzock-Falle bei "routenplaner24.net" und "rezepte-portal-24.net" getappt sind.

 Renate Schröder, Verbraucherberatung Trier. Foto: privat

Renate Schröder, Verbraucherberatung Trier. Foto: privat

Die Betroffenen erhalten plötzlich Rechnungen und Mahnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten, weil sie angeblich im Internet ein Abonnement für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft für den Zugang zu Routenplanern oder Rezepten abgeschlossen haben sollen. Bei den Portalen ist der Preishinweis kaum wahrnehmbar am unteren Seitenrand versteckt. Vertragspartner wird nach den Nutzungsbedingungen in beiden Fällen die Premium Media Service Ltd. mit Sitz in Belize. Als Servicecenter für Europa ist die Pable Domainverwaltung in Wien, Österreich, angegeben. Es fehlt allerdings der gesetzlich vorgeschriebene "Kaufen-Button" mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen". Die Widerrufsbelehrung entspricht ebenfalls nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale kann allein durch eine Registrierung kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden. Wir raten Betroffenen deshalb, sich von wiederholten Rechnungen und Mahnungen nicht einschüchtern zu lassen und zunächst nicht zu bezahlen. Betroffene sollten den Vertragsabschluss und die Forderungen bestreiten. Musterbriefe zu Abwehr einer unberechtigten Forderung bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage unter <%LINK auto="true" href="http://www.vz-rlp.de/musterbriefe-internet-telefonie" class="more" text="www.vz-rlp.de/musterbriefe-internet-telefonie"%> und in den örtlichen Beratungsstellen. Auch für bereits verjährte Forderungen von Internet-Abzockern, die vor der Einführung der Buttonlösung im August 2012 ihre Blütezeit hatten, erhalten Verbraucher noch immer Zahlungsaufforderungen. Eine verjährte Forderung kann nicht mehr geltend gemacht werden, informiert die Verbraucherzentrale. Verjährt sind alle Vertragsabschlüsse bis Ende 2010. Betroffene müssen sich jedoch ausdrücklich gegenüber dem Forderungsinhaber auf die Verjährung berufen. Individuell berät die örtliche Beratungsstelle der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung unter Telefon 0651-48802.

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