IHR Gutes Recht

Wer in Deutschland Not leidet, erhält für viele Bereiche Unterstützung vom Staat. Will zum Beispiel ein Betroffener wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in den Vorruhestand gehen, so erteilen in Rheinland-Pfalz die Rentenversicherungsträger, die gesetzlichen Krankenkassen, die Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte erste Auskünfte.

 Jörg Hosp.Foto: privat

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Der Betroffene hat sogar einen Rechtsanspruch auf Beratung. Kommt er dort nicht weiter, hilft der Gang zum Anwalt. Dieser klärt den individuellen Sachverhalt, berät den Betroffenen und vertritt dessen Rechte sowohl außergerichtlich im Antrags- und Widerspruchsverfahren vor den Behörden als auch - falls erforderlich - bei Gericht. Kommt es im Streitfall zum Verfahren, klärt das Sozialgericht nach Eingang und Begründung einer Klage den Sachverhalt. Es werden zum Beispiel medizinische Gutachten zur Klärung der Frage eingeholt, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Vorruhestand bestehen. Kann auch danach keine Einigung darüber erzielt werden, ob ein Anspruch auf die Sozialleistung besteht, spricht das Gericht sein Urteil. Der Betroffene hat dann unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit, Berufung beim Landessozialgericht beziehungsweise Revision beim Bundessozialgericht einzulegen. Zur Finanzierung des Verfahrens können Bedürftige Prozesskostenhilfe für die anwaltliche Vertretung beantragen. Dafür muss der Antragsteller eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben, die vom Gericht überprüft wird. Auch im außergerichtlichen Bereich besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe. Hier muss der Antrag bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrau-ens zurate ziehen. Infos Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" text="www.rakko.de" class="more"%>. Rechtsanwalt Jörg Hosp, Rechtsanwaltskanzlei Hosp Frischbier, Wittlich.

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