Kein Stress bei Kindergeldzahlung

"Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt." Das teilt die Bundesagentur für Arbeit mit, nachdem anders lautende Meldungen bekannt wurden.

So sei es nicht erforderlich, diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen. Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor. Sollte diese noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. red
Weitere Infos zum Kindergeld unter <%LINK auto="true" href="http://www.arbeitsagentur.de" text="www.arbeitsagentur.de" class="more"%>

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