Kindergeldnummer ist maßgeblich für Auszahlungstermin
Nicht jeder erhält das Kindergeld zum gleichen Zeitpunkt: Maßgeblich für das Datum ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin.
11.02.2015
, 21:14 Uhr
In diesem Jahr erhalten Haushalte mit den Endziffern 0 und 1 das Geld am Monatsanfang. Im Laufe des Monats erfolgt die Überweisung für Nummern mit den Endziffern 2 bis 7, die Endziffern 8 und 9 sind am Monatsende dran. Die genauen Daten für jeden Monat finden sich auf der Homepage der Arbeitsagentur in der Rubrik Familie und Kinder. Sie werden jedes Jahr neu festgelegt. dpa