Klauseln genau lesen

TRIER/KÖLN. (red/sas) Egal ob man eine gebrauchte Immobilie kauft oder über einen Bauträger einen Neubau erwirbt, Verbraucher sollten auf bestimmte Risiken und Fehlerquellen beim Immobilienerwerb achten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD), Region West, hin.

Bauherren, die über einen Bauträger eine Immobilie errichten lassen, sollten vor allem beim Fertigstellungstermin aufpassen. Oftmals sei dieser im Bauträgervertrag nicht benannt, oder es stehe drin, dass sich die Fertigstellung wegen schlechten Wetters verzögern könne. Verspäte sich der Einzug, kämen auf den Käufer Mehrkosten zu wie längere Mietzahlungen für seine bisherige Bleibe sowie zusätzliche Zinsen an die Bank für das Baudarlehen. Habe er die Mietwohnung bereits gekündigt, könne er eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen. Genau auf Termine achten

Häuslebauer sollten laut dem IVD auf Termintreue achten, und falls die Frist nicht eingehalten werden kann, sollten sie sich einen finanziellen Ausgleich vom Bauträger zusichern lassen. Dies sollten beide auch vertraglich fixieren. Auch bei auftretenden Mängeln sollte der Bauherr vertraglich die Möglichkeit haben, die Zahlung oder Teilüberweisung zu verweigern. Nach der Schlüsselübergabe ist es ratsam, nicht die gesamte letzte Rate zu überweisen, falls noch Restarbeiten oder Nachbesserungen ausgeführt werden müssen. "Man sollte etwa 3,5 Prozent der Summe zurück behalten, bis alle Arbeiten beendet sind. So hat man auch ein Druckmittel, dass der Bau zügig abgeschlossen wird", rät IVD-Vorsitzender Peter Braschoß. Der Bauherr könne ferner festlegen, dass bei Insolvenz die Gewährleistungsansprüche des Bauträgers gegenüber Subunternehmen auf ihn übergingen. Dies bedeutet: Stellt der Bauherr etwa zwei Jahre nach dem Einzug fest, dass die Kellerwände nicht richtig isoliert wurden, so kann er die Mängel - ohne Vertragszusatz - nicht von der Handwerkerfirma beseitigen lassen. Denn diese hatte nur mit dem Bauträger einen Vertrag, nicht mit dem Bauherren. Werden die Gewährleistungsansprüche aber nach einem eventuellen Konkurs auf den Bauherren übertragen, kann dieser die Mängelbeseitigung von den Handwerkern direkt einfordern. Der Bauträgervertrag sollte auch Hinweise auf die Qualität der Arbeit sowie der verwendeten Materialien geben. Dies können Markenprodukte, Qualitätszertifikate oder Gütesiegel belegen. Käufer eines gebrauchten Hauses müssen ein Augenmerk darauf haben, dass keine wichtigen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten anstehen - Dach, Heizung, Fenster, Dämmung. Gegebenenfalls sollten sie mit einem Experten das Gebäude vor dem Kauf auf diese Punkte hin bei einer Besichtigung überprüfen. Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte sich die Protokolle der vergangenen Eigentümer-Versammlungen ansehen und den Verwalter im Vorfeld nach der Höhe der Rücklagen fragen. Aus den Protokollen geht hervor, ob die Hausgemeinschaft Beschlüsse einmütig trifft oder ob sie möglicherweise zerstritten ist und ob alle Eigentümer ihren finanziellen Verpflichtungen nachgehen. Außerdem wird darin aufgezeichnet, wenn größere Sanierungen ausgeführt werden sollen und ob diese über Rücklagen gedeckt sind oder ob zur Finanzierung Sonderumlagen notwendig sind.

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