Kluger Rat im Erbfall gefragt

Fünf Experten der Rechtsanwaltskammer Koblenz geben heute, Mittwoch, 22. Juli, 17 bis 19 Uhr, Tipps rund ums Erben. Die Risiken können beim Nachlass ganz erheblich sein.

 Astrid Dahmen,Telefon0651/7199-195

Astrid Dahmen,Telefon0651/7199-195

Foto: (g_mehrw
 Falko Felten,Telefon0651/7199-196

Falko Felten,Telefon0651/7199-196

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 Dieter Kalicki,Telefon0651/7199-197

Dieter Kalicki,Telefon0651/7199-197

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 Karin Adrian,Telefon0651/7199-194

Karin Adrian,Telefon0651/7199-194

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 Michaela Porten-Biwer, Telefon0651/7199-198

Michaela Porten-Biwer, Telefon0651/7199-198

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Erben kann mit erheblichen Risiken verbunden sein, denn der Erbe haftet am Ende auch mit seinem privaten Vermögen für die Schulden des Verstorbenen. Die Abwicklung des Nachlasses ist oft mit allerlei Unannehmlichkeiten verbunden. Manche Klippe lässt sich nur mit dem Rat eines sachkundigen Anwalts bewältigen.
Fachliche Hilfe bieten heute am Telefon an Rechtsanwältin Karin Adrian, Fachanwältin für Strafrecht, Familienrecht sowie für Erbrecht, Trier, Telefon 0651/7199-194, Rechtsanwältin Astrid Dahmen, Fachanwältin für Familienrecht sowie für Erbrecht, Wittlich, Telefon 0651/7199-195, Rechtsanwalt Falko Felten, Fachanwalt für Familienrecht sowie für Erbrecht, Trier; Telefon 0651/7199-196, Rechtsanwalt Dieter Kalicki, Fachanwalt für Familienrecht, Trier, Telefon 0651/7199-197, und Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer, Fachanwältin für Familienrecht sowie für Erbrecht, Trier, Telefon 0651/7199-198.

Wer durch Gesetz oder Testament Erbe wird, den überfällt sein Schicksal, ohne dass er einen Finger rührt.
Nach dem letzten Atemzug des Verstorbenen ist der Erbe an dessen Stelle getreten, mit allen Rechten und Pflichten. Und im Erbfall kann es auch passieren, dass die Schulden des Verstorbenen höher waren als das Vermögen. Allerdings ist niemand dazu verpflichtet zu erben.
Kennt er die zerrütteten Vermögensverhältnisse des Verstorbenen, dann bleibt es ihm unbenommen, die Erbschaft auszuschlagen. Er entledigt sich damit sozusagen nachträglich der lästigen Erbschaft. Für diese Ausschlagung hat er freilich nur sechs Wochen, Zeit und diese Frist kann auch nicht verlängert werden.
Bis dahin muss er sich über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen Klarheit verschafft haben. Versäumt er die Frist, dann bleibt er Erbe und haftet. Da ist schneller Rat durch einen Fachmann unerlässlich. Die Abkömmlinge, die Eltern des Erblassers, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind, und der überlebende Gatte haben Anspruch auf den Pflichtteil, sofern der Erblasser sie enterbt hat. Die Erben müssen ihnen einen entsprechenden Geldbetrag zur Verfügung stellen. Wird der Pflichtteil geltend gemacht, so müssen die Werte "flüssig" gemacht werden. Das führt nicht nur bei größeren Vermögen zu erheblichen Belastungen des Nachlasses.
Auch die Witwe kann in Schwierigkeiten geraten, wenn das Haus, in dem sie wohnt, im Wesentlichen den Nachlass ausmacht und sie ein Darlehen aufnehmen muss, um den Pflichtteil auszuzahlen. Hilfe durch den Rechtsanwalt benötigt aber auch der enterbte Enkel, der den Verstorbenen seit Jahren nicht mehr gesehen hat und nicht wissen kann, was er hinterlassen hat.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" class="more" text="www.rakko.de"%>. red
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.

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