Kosten für Kinderbetreuung überweisen

Neustadt an der Weinstraße · Neustadt an der Weinstraße (dpa) Eltern können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Dafür müssen sie die Aufwendungen als Sonderausgaben angeben.

Der Fiskus berücksichtigt jedoch ausschließlich die Ausgaben für die Betreuung - und davon zwei Drittel, maximal 4000 Euro pro Jahr. Nicht berücksichtigt wird zum Beispiel die Verpflegung. Wichtig: Die Betreuungskosten sollten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein, rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Eltern sollten den Betrag nicht bar zahlen, sondern an die Kita, den Hort, die Tagesmutter oder etwa den Babysitter überweisen.

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