Krankheitskosten richtig absetzen

Mainz · Mainz (red) Ein Krankenhausaufenthalt, eine Operation oder Kur: Wer durch eine Krankheit größere Ausgaben hatte, kann diese bei der Steuerklärung unter Umständen als "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin.

Zu beachten ist dabei: So muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, dass die Behandlung notwendig gewesen war und eine andere Therapie nicht den Erfolg gebracht hätte. Die Kosten für diese Therapien müssen belegt werden. Als "außergewöhnliche Belastung" kann aber nur der Teil der Kosten angeführt werden, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden. "Je nach Familienstand und Zahl der Kinder gelten zwischen einem und sieben Prozent der jährlichen Einkünfte als zumutbar", erklärt Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer. Heißt: Nur der Betrag, der darüber hinausgeht, ist steuerlich abzugsfähig. Wie hoch der liegt, muss individuell berechnet werden.

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