Kreisverkehr: Ohne Blinker rein und blinkend raus

Frankfurt · Frankfurt (dpa) Manche Autofahrer sind immer noch unsicher, wie sie sich bei einem Kreisverkehr verhalten müssen. Das hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) beobachtet und erklärt, wie es richtig geht: Bereits vor dem Kreisverkehr drosseln die Autofahrer ihr Tempo, denn die Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt.

Die Einbiegenden dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht blinken. Beim Ausfahren dagegen müssen sie den Blinker setzen. Anhalten oder gar parken dürfen Autofahrer nicht im Kreisverkehr. Stehenbleiben nur, wenn es der Verkehr erfordert. Auch die Mittelinsel dürfen sie nicht schneiden oder überfahren. Das sei nur langen Fahrzeugen oder Gespannen erlaubt. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Bußgeldern von 10 bis 35 Euro rechnen.

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