Kunden haben keinen Anspruch auf Garantie

Häufig gibt es Verwechslungen zwischen den Ansprüchen der Kunden auf Garantie und auf Gewährleistung.

Auf eine Garantie haben Kunden keinen Anspruch. Denn dieses Versprechen ist eine freiwillige Leistung der Herstellers oder Händlers, sagt die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Anders bei der Gewährleistung: Dieses Recht ist gesetzlich geregelt und automatisch Teil des Kaufvertrages.
Grundsätzlich gilt: Unabhängig von den Bestimmungen des Verkäufers hat jeder Kunde das Recht auf einen makellosen Zustand. Erweist sich eine Ware als fehlerhaft, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet. Bei einem Fehler innerhalb der ersten sechs Monate wird zugunsten des Kunden angenommen, dass er beim Kauf bestanden hat. Der Kunde hat zwei Jahre ab Kauf gegenüber dem Händler Anspruch auf eine Entschädigung. Darüber hinaus kann der Verkäufer ein freiwilliges Garantieversprechen abgeben. Per Beschaffenheitsgarantie bürgt der Händler für eine bestimmte Beschaffenheit des Artikels und zeigt seine Bereitschaft, für Fehler zu haften. Auch in Bezug auf die Haltbarkeitsdauer kann der Garantiegeber die Garantie ausgestalten.

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